13.28
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf im Namen unseres Abgeordneten Klaus Lindinger die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, wir debattieren heute ein sehr großes Paket für Menschen mit Behinderungen, das vor allem Änderungen im Bundesbehindertengesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz mit sich bringt. Ich glaube, einer der bedeutendsten Punkte – da kann ich gleich an Kollegen Ragger anschließen – ist: Wir setzen Lohn am Arbeitsmarkt statt Taschengeld in der Tagesstruktur um. Das ist einfach Tatsache: Es wurde ein Fonds mit 50 Millionen Euro geschaffen, wobei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die derzeit in den Tagesstrukturen arbeiten, die Möglichkeit, die Perspektive bekommen sollen, dass sie am Ersten Arbeitsmarkt oder auch in Integrativen Betrieben Fuß fassen können. Das ist wirkliche Inklusion, gelebte Inklusion, dass Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen zusammenarbeiten, und dafür stehen wir als Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Weiters stärken wir auch die Behindertenanwaltschaft. Die Behindertenanwältin leistet extrem wichtige Arbeit für uns Menschen mit Behinderung, die sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert und damit auch benachteiligt fühlen. Sie liefert unter anderem jährlich einen Tätigkeitsbericht ans Parlament ab und gibt auch immer wieder wichtige Stellungnahmen zu Gesetzen, die Menschen mit Behinderung betreffen, ab.
Damit alle Menschen in Österreich die Angebote der Behindertenanwaltschaft in Anspruch nehmen können und damit sie dies auch niederschwellig tun können, braucht es – zu dieser Auffassung sind wir gekommen – Regionalbüros. Die Behindertenanwältin kann – da das nur eine Person ist – natürlich nicht immer überall in Österreich sein, deswegen bekommt sie die Möglichkeit, Regionalbüros zu errichten. Es ist für den Westen eine Stelle in Salzburg und für den Süden eine in Graz geplant. Das Büro in Wien bleibt natürlich weiterhin bestehen.
Zudem bekommt die Behindertenanwältin auch die Möglichkeit, bei einer vermuteten Diskriminierung im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice zu führen. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, weil die Behindertenanwältin sehr großes Vertrauen in der Bevölkerung genießt. Somit haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, von ihr vertreten zu werden.
Zudem schaffen wir auch mehr Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung, ganz unter dem Motto: „Nichts über uns ohne uns“!, so, wie es auch dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Der Bundesbehindertenbeirat, der bis jetzt ein sehr wichtiges Beratungsgremium des Sozialministers war, wird in Zukunft die gesamte Bundesregierung beraten. Er muss in sämtlichen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen, angehört werden. Es wird zusätzlich eine Kommission eingerichtet, die etwas kleiner sein wird und für die Vorbereitung von Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen zuständig sein wird.
Ich bin stolz, sagen zu können, dass wir in dieser Legislaturperiode viele große Meilensteine für Menschen mit Behinderungen gesetzt haben, angefangen von der Harmonisierung der persönlichen Assistenz bis hin zur Attestierung der Arbeitsunfähigkeit ab dem 25. Lebensjahr. Jetzt passiert ein weiterer wichtiger Schritt, und zwar jener in Richtung Lohn statt Taschengeld am Arbeitsmarkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Grebien.)
13.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.