13.37
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes reformieren wir auch das Sozialentschädigungsrecht.
Worum geht es? – Menschen, die beispielsweise einen Impfschaden erleiden oder aufgrund eines Verbrechens eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung erleben, haben ein Anrecht auf eine Entschädigung. Der Schaden wird dabei entweder von einem amtlichen oder, weil es nicht für alle Fälle amtliche Sachverständige gibt, von einem nicht amtlichen Sachverständigen oder einer nicht amtlichen Sachverständigen festgestellt.
Bislang war es automatisch so, dass hinsichtlich der Entlohnung amtliche Sachverständige nicht amtlichen gleichgestellt waren. Was allerdings tatsächlich gefehlt hat, war eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Das hat auch ein Verwaltungsgericht festgestellt, daher entsteht auch entsprechender Handlungsbedarf, weil die Folge dieses Urteils an sich gewesen wäre, dass ohne die heutigen Gesetzesänderungen Betroffene auf ihren Kosten sitzen geblieben wären. Neben dem Leid, das ihnen aufgrund eines Impfschadens oder was auch immer widerfahren ist, wäre das eine zusätzliche soziale Härte. (Abg. Wurm: Bist du der Hauser, oder was?)
Dank dieser Gesetzesnovelle ist es so, dass rückwirkend mit 1. Jänner 2024 nun auch die Kostenübernahme von nicht amtlichen und amtlichen Sachverständigen gesetzlich festgeschrieben ist. (Abg. Wurm: „Impfschaden“ – sag es noch einmal! Jetzt haben wir seinen Nachfolger gefunden!)
Weiters wird auch das Verbrechensopfergesetz dahin gehend geändert, dass personenbezogene Daten des Opfers von der Justiz an das Sozialministeriumservice übertragen werden dürfen. Warum? – Damit raschere Entscheidungen zu beantragten Hilfsleistungen getroffen werden können. Ich bitte wie schon in der letzten Sozialausschusssitzung um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.