15.22

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Plenarsaal, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen! Die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Ohne intakte Natur gibt es kein gesundes, glückli­ches Leben, kein erfolgreiches Wirtschaften und keine Zukunft für kommende Generationen.

Die Umwelt schützt uns. Auf lebendigen Böden versickert Wasser, das sonst in Sturzbächen durch unsere Orte rauscht und schreckliche Schäden anrich­tet; Moore speichern klimaschädliches CO2; Wälder sorgen für saubere Luft; In­sekten bestäuben die Pflanzen, die später zu unseren Nahrungsmitteln werden. Sich selbst kann die Natur aber schwer schützen, das ist mittlerweile spür- und sichtbar. (Abg. Kickl: Gehören wir eigentlich auch zur Natur?) Ressourcenverbrauch, Beton und Asphalt zerstören immer öfter und immer rasanter einst unberührte Naturräume. Wo früher Rückzugsräume für beeindruckende Artenvielfalt waren, sieht man heute nur mehr die Folgen un­serer Ausbreitung. (Abg. Kickl: Gehören wir auch zur Natur, ich meine der Mensch? Ich frage nur!)

Mehr als 80 Prozent der geschützten Lebensräume in der EU sind in einem schlechten Zustand. Wir sind nun also an einem Zeitpunkt angelangt, an dem der Naturschutz auch für uns Menschen eine existenzielle Frage wird, denn ja, lebendige Natur ist die Grundlage unseres Lebens. (Beifall bei den Grünen.) Es ist deswegen an der Zeit, dass wir wieder beginnen, im Einklang mit der Natur und nicht gegen sie zu wirtschaften (Abg. Steinacker: Im Einklang mit dem Recht müssen wir auch leben!), und genau diesen Auftrag erfüllt das EU-Renatu­rierungsgesetz.

Dieses Naturschutzgesetz ist unser Bekenntnis, wir brauchen eine intakte Natur für unser eigenes Glück. Genau vor diesem Hintergrund habe ich diesem Naturschutzgesetz in den vergangenen Wochen rechtskonform (Abg. Steinacker: Rechtswidrig!) mit einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedsländer zugestimmt. (Beifall bei den Grünen.)

Wer unsere wunderbare Heimat schützt, der passt auf sie auf – das ist der An­spruch an meine Politik (Beifall bei den Grünen), das ist die Richtschnur meiner Arbeit –, und genau das tut diese Verordnung. (Abg. Steinacker: Schöne Privatmeinung!) Ich habe diese Entscheidung keineswegs auf die leichte Schulter genommen. Ich habe sie erst nach ausführlicher rechtlicher Expertise über die Zulässigkeit aus Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Natur nicht nur in Österreich, sondern in der ganzen Europäischen Union getroffen.

Keinesfalls habe ich mit dieser Entscheidung die österreichische Verfas­sung gebrochen (Abg. Steinacker: Das wird sich noch herausstellen!), geschweige denn Amtsmissbrauch begangen. (Beifall bei den Grünen.) Neben den dazu vorliegenden Gutachten haben sich auch namhafte Expertinnen und Ex­perten des Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts genau in die­sem Sinne geäußert. Diese Entscheidung war gut und richtig, dazu stehe ich. Lassen Sie mich deshalb auch ausführlich auf Ihre Fragen eingehen! (Abg. Steinacker: Man kann immer geteilter Meinung sein!)

Zur Frage 1:

Zunächst ist festzuhalten, dass in die mehrjährigen Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere alle relevanten Regierungsstellen eingebunden wurden. Auch die Positionierung in den vorbereitenden Gremien des Rates wurde in be­kannter Manier abgestimmt und koordiniert. (Abg. Kickl: Ah eh!) Dabei wurden auch weitreichende Verhandlungserfolge im Sinne der Stellungnahmen der Bundesländer erzielt. Leider hat sich der Koalitionspartner entgegen unseren Bemühungen zur Erlangung eines Konsenses zuletzt trotzdem gegen den auch vom Europäischen Parlament bereits beschlossenen Entwurf ausgesprochen. (Ruf bei der FPÖ: Zu Recht! Zwischenruf des Abg. Wurm.) In die­sem Falle trage am Ende ich als Ministerin die Verantwortung, diese habe ich wahrgenommen.

Die Länderstellungnahmen vom November 2022 und Mai 2023 wurden von meinem Ministerium vollinhaltlich an die Ratspräsidentschaft sowie an die EU-Kommission übermittelt, ihre Inhalte wurden vollständig in den Ratsar­beitsgruppen eingebracht (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), eine Vertre­tung der Bundesländer nahm an den meisten Ratsarbeitsgruppen teil. Die Exper­tinnen und Experten meines Ministeriums haben intensiv daran gearbei­tet (Ruf bei der FPÖ: Das Beste aus zwei Welten!), die Bedenken und Vorbehalte der Bundesländer und der anderen Ministerien in den Kompromisstext einfließen zu lassen, und es wurden zahlreiche Punkte auch im finalen Text übernommen. (Beifall bei den Grünen. Zwischenruf bei der ÖVP.)

Zur parlamentarischen Behandlung: Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat das Renaturierungsgesetz in einer Sitzung im Februar 2023 behandelt. Eine Expertin des BMK hat den Mitgliedern des Bundesrates die Inhalte des Gesetzes dargelegt, stand für Fragen zur Verfügung. Ebenfalls habe ich im EU-Unter­ausschuss des Nationalrates im Februar 2023 in einer Aktuellen Aussprache auf alle Fragen der Abgeordneten zu meinem Wirkungsbereich ausführlich Stellung genommen. Abgesehen davon sind mir vor dem Beschluss im Umwelt­minister:innenrat am 17. Juni 2024 keine Sitzungen bekannt, an denen sich das Parlament mit dem Gesetz befasst hätte. (Beifall bei den Grünen.)

Zu den Fragen 2, 3 und 5:

Nein.

Zur Frage 4:

Laut Medienberichten hat der Herr Bundeskanzler auch den Herrn Bundespräsi­denten kontaktiert. Details dazu sind mir nicht bekannt.

Zur Frage 6:

Wie Sie wissen, habe ich diese Entscheidung nicht auf die leichte Schulter genommen. Ich habe die rechtliche Möglichkeit einer Zustimmung umfassend von Experten, Expertinnen sowohl meines Ministeriums als auch von externen Experten, Expertinnen prüfen lassen. Deren Einschätzung war klar: Ja, eine Zustimmung zu diesem so wichtigen Naturschutzgesetz ist rechtlich zulässig. (Abg. Steinacker: Das werden wir sehen!)

Ich möchte nochmals in aller Deutlichkeit betonen, dass ich weder einen Verfas­sungsbruch noch Amtsmissbrauch begangen habe. (Abg. Reifenberger: Das werden die Gerichte entscheiden!) Namhafte Experten und Expertinnen, nicht zuletzt der Doyen der österreichischen Verfassungsrechtler und -recht­lerinnen Heinz Mayer, sehen in meinem Vorgehen keinen Rechts-, geschweige denn einen Verfassungsbruch (Beifall bei den Grünen Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), auch weil ich nicht anders gehandelt habe als meine ÖVP-Kolle­gen vor mir.

Ich habe während der gesamten Regierungszeit die konstruktive, gemein­same Arbeit zum Wohl unseres Landes in den Vordergrund gestellt, werde daran selbstverständlich festhalten. Wir wollen, wir werden gemeinsam weiterar­beiten, wir haben schließlich auch noch viel zu tun. (Abg. Belakowitsch: Viel Zeit habts nicht mehr!)

Zur Frage 7:

Die österreichische Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über CO2-Emissionen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge war von Anfang an unterstützend. In enger Abstimmung mit den anderen Ministerien und dem Bundeskanzleramt haben wir uns in allen relevanten Gremien für diese Verordnung ausgesprochen. (Abg. Kickl: Ah!) Die diesbezüglichen Weisungen an den stellvertretenden Ständigen Vertreter wurden vom BKA übermittelt.

Zur Frage 8:

Meine Position, dass ich dieses wichtigste Naturschutzgesetz unterstütze, war allgemein und öffentlich bekannt. Natürlich war ich dazu in den letzten beiden Jahren dieses Verhandlungsprozesses mit anderen Umweltministern und ‑ministerinnen im Austausch.

Über die Tagesordnung entscheidet das jeweilige Vorsitzland, in diesem Fall Belgien, beziehungsweise auch die Mehrheit der Vertreter und Vertreterin­nen der Mitgliedstaaten in den vorbereitenden Gremien. (Zwischenruf des Abg. Reifenberger.)

Zu den Fragen 9 und 10:

Ich möchte noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, dass ich weder einen Ver­fassungsbruch begangen habe (Abg. Steinacker: Das kann man behaupten, entscheiden werden es die Gerichte!) noch einen sonstigen Gesetzesverstoß. Ich weise diesbezügliche Unterstellungen wirklich auf das Schärfste zurück! (Beifall bei den Grünen.)

Die Kosten der von mir eingeholten Gutachten zur Einschätzung der rechtlichen Lage werden voraussichtlich insgesamt 36 520 Euro betragen und sind auf der Homepage des BMK ersichtlich. (Abg. Belakowitsch: Bezahlt der Steuerzahler!)

Zur Frage 11:

Eine verfassungsrechtliche Prüfung ist immer Teil des Verwaltungshandelns, jedes Verwaltungshandelns, sei es bei der Erlassung von Vollzugsakten oder wie hier eben bei einer Abstimmung im EU-Rat.

Im vorliegenden Fall haben nicht nur die Rechtsexperten und -expertinnen meines Ministeriums eine diesbezügliche Prüfung vorgenommen, sondern auch die von mir beauftragten externen, hoch anerkannten Experten des öffent­lichen Rechts. Sie alle kamen zur Einschätzung, dass eine Zustimmung im EU-Rat zur Renaturierungsverordnung rechtlich zulässig ist.

Wenige Tage vor der Abstimmung im Rat, am 17. Juni, hat uns das Kabinett des Bundeskanzlers eine vierseitige Kurzinformation des Verfassungs­dienstes zukommen lassen. Die von mir beauftragten Rechtsexperten kamen in ihren Gutachten zum Ergebnis, dass eine Zustimmung zum Renaturierungs­gesetz im EU-Rat mit guten Gründen rechtlich zulässig ist.

Der Vollständigkeit halber möchte ich auch darauf hinweisen, dass es sich bei drei der vier Gutachter um an öffentlichen Universitäten habilitierte Experten des öffentlichen Rechts handelt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Hafenecker.)

Zur Frage 12:

Das Gesetz wird nicht zu einem Einkommensverlust für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern führen. (Abg. Belakowitsch: Nein!) Im Gegenteil: Das EU-Renaturierungsgesetz wird zu einer finanziellen Absicherung der wertvol­len Leistungen – und das möchte ich unterstreichen: der wertvollen Leistungen – der österreichischen Landwirtschaft führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steinacker: Wodurch belegt? – Ruf bei der ÖVP: Wer’s glaubt, wird selig! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt! – Weitere Zwischen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)

Es beinhaltet konkrete Unterstützung für die Landwirtschaft. Gerade für unsere Kleinbauern und -bäuerinnen kann dieses Gesetz eine Chance bieten, wenn sie auf ihren Flächen extensive Maßnahmen setzen.

Die Verordnung trägt zum Beispiel dazu bei, die Budgets für ökologische Leistungen der Bäuerinnen und Bauern wie zum Beispiel das in Österreich gut bekannte Öpul oder auch Maßnahmen für den Waldumbau abzusichern. (Abg. Belakowitsch: ... satirisch ...!)

Zur Frage 13:

Das EU-Renaturierungsgesetz gefährdet unsere Ernährungssicherheit nicht (Abg. Belakowitsch: Na selbstverständlich!), ganz im Gegenteil. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Das bestätigen auch alle Naturwissenschaftler und Natur­wissenschaftlerinnen. (Abg. Belakowitsch: Na klar, ...! – Rufe bei ÖVP und FPÖ: Alle! – Abg. Belakowitsch: Die Experten!) Die Ernährungssicherheit steht bei diesem Vorhaben an vorderster Stelle, denn nur eine gesunde Natur ist die Basis einer gesunden und funktionierenden Lebensmittelversorgung. (Beifall bei den Grünen.)

Die Ernährungssicherheit wird zudem als zentrales Ziel im Gesetzestext defi­niert. Ziel ist es, die Lebensmittelproduktion insgesamt zu verbessern, indem fruchtbare Böden, bessere Widerstandsfähigkeit gegen extreme Wetter­bedingungen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Produktivität geschaffen werden.

Zusätzlich wurde die folgende Klausel eingebaut: Bei Gefahr für die Versorgung mit Lebensmitteln kann die Kommission die Umsetzung von Artikel 11 – das ist eben der Artikel zu den landwirtschaftlichen Ökosystemen – aussetzen. (Abg. Wurm: Das klingt nach einem Fünfjahresfahrplan!)

Keiner weiß so gut wie unsere Landwirtinnen und Landwirte, wie ab­hängig der Wirtschaftszweig von einer intakten Natur ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Deshalb möchte ich an dieser Stelle bitte auch nochmals appellieren: Arbeiten wir in dieser so wichtigen Debatte mit Fakten! (Beifall bei den Grünen.)

Zu den Fragen 14 und 15:

Die Verordnung enthält keine – ich wiederhole: keine! – generellen Verpflich­tungen, um Pflanzenschutzmittel und Düngemittel einzuschränken.

Ich möchte zudem auch noch einmal betonen, dass keine Landwirtin, kein Landwirt gezwungen wird, Renaturierungsmaßnahmen auf ihren, seinen Flächen zu setzen. Alle Schritte werden nur auf freiwilliger Basis gesetzt. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau!) Ich wiederhole: Alle Schritte werden nur auf freiwilliger Basis gesetzt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Gerstl: Wie kann dann das Ziel erreicht werden? – Abg. Belakowitsch: Freiwillig hätten wir es gar nicht beschließen müssen! – Ruf bei der ÖVP: Das schau ich mir an! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Auch Verpflichtungen zur Außernutzungstellung, wie von manchen fälsch­lich ins Treffen geführt wird, beinhaltet das Gesetz nicht. (Abg. Wurm: Sondern? – Abg. Steinacker: Wofür brauche ich dann eine Verordnung, wenn alles freiwil­lig ist? – Abg. Belakowitsch: Jeder, der will, darf! Sie brauchen kein Gesetz!) Viele ak­tuell kolportierte Fehlinformationen sind also nicht Teil des Gesetzes. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Worum geht es? – Wir werden Wiederherstellungspläne machen. Diese Zeit­pläne des Wiederherstellungsgesetzes wurden aber auch auf Betreiben der Mitgliedstaaten in der überarbeiteten Form adaptiert.

Der erste Wiederherstellungsplan darf nun primär nur die Ziele und Maßnahmen bis 2030 umfassen. Erst der nächste Plan, nämlich für das Jahr 2032, soll auch die 2040er- und 2050er-Ziele betrachten. Es obliegt den Mitgliedstaaten, es obliegt damit uns in Österreich (Abg. Belakowitsch: Hoffentlich Ihnen nicht mehr!), Wiederherstellungspläne zu erstellen, welche natürlich auch mög­liche Fehlentwicklungen hintanhalten sollen.

Ich werde dafür Sorge tragen, dass wir das in Österreich (Abg. Belako­witsch: Nein, Sie nimmer! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker) im guten Einklang mit der Landwirtschaft tun. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich natürlich auch in kommenden Budgetverhandlungen mit aller Kraft für eine ausreichende Finanzierung einsetzen werde. (Ruf bei der FPÖ: Da werden Sie nimmer dabei sein! – Abg. Belakowitsch: Da werden Sie zum Glück nicht mehr ...! – Abg. Kickl: Vielleicht haben sich ... was ausgepackelt!)

Zur Frage 16:

Wie zuvor ausgeführt, wird es durch die Umsetzung der anzustrebenden Maß­nahmen zu keiner Verknappung der landwirtschaftlichen Produktion kommen.

Zur Frage 17 (Abg. Wurm: 100 minus 20 ist ...!):

Wesentliche Teile des EU-Renaturierungsgesetzes sind bereits über geltende Regelungen, nämlich die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie bud­getiert. Für die darüber hinaus gehenden Kosten können zahlreiche Fördertöpfe der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Mehrere EU-Ins­trumente unterstützen bereits jetzt die Renaturierung oder stehen dafür zur Ver­fügung, darunter der Kohäsionsfonds, Horizon Europe, die Gemeinsame Agrarpolitik, das Life-Programm und InvestEU. (Abg. Hafenecker: Wer zahlt denn das?)

Ein ganz aktuelles Beispiel, wo das jetzt schon passiert, ist die geplante Renaturierung des Donauarms bei Petronell. Dort unterstützt die EU wichtige Renaturierungsmaßnahmen mit 20 Prozent der Kosten. (Abg. Hafenecker: Wer zahlt das? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zudem haben sich das Parlament, der Rat und die Kommission im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 darauf geeinigt, im Jahr 2024 7,5 Prozent, in den Jahren 2026 und 2027 10 Prozent der jährlichen Ausgaben für die Ziele der biologischen Vielfalt zu verwenden. Das sind also mehr als 115 Milliar­den Euro (Abg. Hafenecker: Wer zahlt das?), das sind also mehr als 16 Milliarden Euro jährlich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hafenecker: Wer bezahlt das?)

Zusätzlich zu den öffentlichen Mitteln wird die Umsetzung der Maßnahmen auch durch staatliche Beihilfen und neue private Regelungen unterstützt – darunter die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus und andere innovative Finan­zierungsinstrumente wie Biodiversitätszertifikate und Gutschriften, um neue und zusätzliche Einkommensquellen und Möglichkeiten für jene Landbesit­zer und -besitzerinnen und Verwalter, Verwalterinnen zu schaffen, die diese nutzen möchten.

Die überarbeitete Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem wird ebenfalls neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Wiederherstellung bieten. Außerdem hat die Kommission bereits zugesichert, dass sie die Mitgliedstaaten in Finanzfragen intensiv unterstützen wird. Zudem ist sie aufgrund der Verordnung auch verpflichtet, diesbezüglich innerhalb eines Jahres einen Bericht zu erstellen. (Abg. Hafenecker: Wer bezahlt das? – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Insgesamt gehen alle Einschätzungen der Experten und Expertinnen, auch in der Wirkungsfolgenabschätzung der Kommission, von eindeutig positiven wirt­schaftlichen Effekten aus. Die Renaturierung schafft hochwertige Arbeitsplätze, ein nachhaltiges Wachstum und bietet auch Entwicklungsperspektiven insbesondere in ländlichen und deindustrialisierten Gemeinden. (Beifall bei den Grünen.)

Eines dürfen wir bei alledem aber nicht übersehen – und das zeigen uns auch die Extremwetterereignisse der letzten Wochen –, nämlich die Kosten des Nichthandelns. Wir brauchen eine intakte Natur, um uns gegen Über­schwemmungen, gegen Trockenheit zu wappnen. Alle Experten und Expertinnen sind sich einig (Abg. Belakowitsch: Die Experten, ja!): Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten aufgrund dieses Gesetzes um ein Viel­faches. Jeder Euro, der in die Wiederherstellung geschädigter Ökosys­teme investiert wird, generiert einen Mehrwert von durchschnittlich 12 Euro.

Mein Ministerium wird noch im Sommer an die Vertreter und Vertre­terinnen der Bundesländer herantreten, um den wichtigen Prozess zur Erstellung des österreichischen Wiederherstellungsplans zu beginnen. Wir wollen konstruktiv und gemeinsam mit den Bundesländern, den Interessenvertretun­gen, den Stakeholdern einen guten Plan erarbeiten, mit dem wir unser schönes Land schützen.

Zur Frage 18:

Von steigenden Kosten für Baumaterial und Heizen ist nicht auszugehen. Im Gegenteil: Nur ein gesunder, klimafitter Wald kann uns weiterhin und langfristig mit ausreichend Rohstoffen versorgen. Auch das Landwirtschaftsmi­nisterium stellt deshalb bereits seit vielen Jahren Förderungen für den klimafitten Umbau unseres Waldes zur Verfügung. Mit dem Waldfonds hat diese Bundesregierung dazu noch ein wirkungsvolles und finanzstarkes Instrument auf den Weg gebracht. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Frage 19:

Dieses Naturschutzgesetz sichert unsere Lebensgrundlage. Es sorgt für den wirksamen Schutz unserer Natur, sichert damit auch menschliche Gesund­heit und nachhaltige Wirtschaft. Es ist im Rahmen der Umsetzung deshalb mit langfristig und nachhaltig positiven wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sowie die österreichische Bevölkerung insgesamt zu rechnen, denn wir wollen unsere Heimat erhalten und auch an künftige Generationen noch ein so lebenswertes, ein so schönes Land übergeben, wie wir dieses Österreich kennen. (Abg. Kickl: Das haben wir auch gedacht, bis ... zubetoniert haben!)

Abschließend zur Frage 20:

Das EU-Renaturierungsgesetz wird positive Auswirkungen auf unsere Natur, auf unsere wunderschöne Heimat und auf alle Menschen, die hier leben, haben. Eine Notwendigkeit der Abfederung besteht daher nicht. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die weiteren Redner haben 10 Minuten Redezeit.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubobmann Kickl. – Bitte.