21.15

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher, sofern noch dabei! Auch wir begrüßen diese Novelle des Kraftfahrgesetzes aus den Gründen, die bereits thematisiert worden sind. Ich sehe die Situation, was die Kennzeichen und die Zifferncodes auf Kennzeichen betrifft, etwas dif­ferenzierter, weil ich glaube, dass es im Straßenbild und im Straßenverkehr für die Adressaten dieser Ziffern- und Buchstabenkombinationen keinen großen Unterschied macht und vielleicht auch gar nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist, ob das jetzt ein Wunschkennzeichen ist oder nicht.

Da sich diese Novelle nur auf den § 48a bezieht, der eben die Wunschkennzei­chen betrifft, und weil es in der Verwaltungspraxis in Tirol unlängst aufge­taucht ist, möchte ich anregen, dass man doch auch Richtlinien macht, wie man derartige Ziffern- und Buchstabenkombinationen, so sie sich ergeben, auch im Bereich der zufällig zugewiesenen Kennzeichen einfach herausfiltert, dass die gar nicht mehr vergeben werden können. – Das ist das eine.

Ein zweiter Punkt betrifft den Tagesordnungspunkt 28: Auch die Novelle, die dazu führen wird, dass es eine Entbürokratisierung im zwischenstaatli­chen Güterverkehr aufgrund des CMR-Abkommens geben wird, ist zu begrüßen. Schließlich geht es bei der KFG-Novelle zu Tagesordnungspunkt 27 um jene Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und jetzt schon länger hier sind, weil eben diese kriegerische Auseinandersetzung, dieser schreckli­che Angriffskrieg schon viel zu lange dauert. Die Menschen brau­chen eine Perspektive und keine Rechtsunsicherheit. Daher sieht diese Novelle vor, dass, obwohl der Aufenthalt schon länger als ein Jahr dauert, eine Kraftfahrzeugummeldung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kraftfahrzeugkenn­zeichen nicht erforderlich ist.

Ganz interessant ist auch die Frage der Deckkennzeichen, das beschäf­tigt die breite Bevölkerung mitunter vielleicht doch: Es kommt eh sehr selten vor, dass Regierungsfahrzeuge ohne Deckkennzeichen fahren. In Tirol kommt es jetzt wieder öfter vor, weil wir dort einen Landeshaupt­mannstellvertreter von der SPÖ haben, der sehr gerne mit dem Prestige­kennzeichen T-3 herumfährt. Üblich ist es eigentlich, dass Regierungsfahrzeuge mit dem Deckkennzeichen fahren. Diese Novelle ermöglicht es, mehrere Deckkennzeichen zuzuweisen, was insbesondere im Bereich der Kriminalistik notwendig ist, um Fahndungserfolge mit Fahrzeugen zu ermöglichen, weil sich sonst herumspricht: Das ist ein Fahrzeug der Kripo! – Wenn es öfter und schneller gewechselt werden kann, dient das natürlich der Aufklä­rung von Verbrechen. (Abg. Hörl: Da ist eine Nummer auch dabei!) Daher stimmen wir dieser Novelle zu. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.