22.05

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja als Kontraredner eingemeldet. Das heißt aber nicht, dass wir alle Elemente dieser Novelle schlecht finden, was wir dann auch in einer getrennten Abstimmung zeigen wollen. Ich möchte ausdrücklich auf ein paar Punkte ein­gehen, die wir sehr positiv sehen.

Ich möchte mit dem Papamonat beginnen, der jetzt auch für Zivildiener eingeführt wird, wenn auch ohne Rechtsanspruch. Das sehen wir sehr positiv.

Weiters wird jetzt auch möglich, dass der Zivildienst mit Zustimmung der Trägerorganisation in zwei Teile geteilt, also in zwei Portionen abgeleistet wird. Das begrüßen wir auch.

Zudem können die zwei Tage Sonderdienstfreistellung, die es gibt, in Zukunft auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Das macht es für die Trägerorganisationen ein bisschen schwieriger, weil es weniger gut planbar ist. Wir finden aber, dass auch das für die Zivildiener eine Verbesserung darstellt.

Wir begrüßen auch die Härtefallregelung beim einkommensabhängigen Kinder­betreuungsgeld und beim Familienzeitbonus in Zusammenhang mit der Leistung des Zivildienstes.

Warum stimmen wir dann aber insgesamt trotzdem dagegen? – Weil nämlich die negativen Komponenten leider überhandgenommen haben. Insbesondere aufgrund des demografischen Wandels durch die sinkenden Geburten­zahlen merken wir nämlich, wie stark unser Gesundheitssystem von den Zivil­dienern abhängig ist oder wie sehr es von den Zivildienern abhängig gemacht wurde.

Die Regierung reagiert darauf aber nicht mit Bemühungen, das Gesundheitssys­tem auf stabile Beine zu stellen und ordentlich mit vollwertigen Arbeits­kräften zu staffen, sondern geht in die andere Richtung und behilft sich mit den Zivildienern.

Das merkt man insbesondere an drei Punkten: Der bisherige § 8 Abs. 6 des Zivildienstgesetzes wird gestrichen. Da ist nämlich drinnen gestanden, dass bei der Zuweisung darauf Bedacht zu nehmen ist, dass dadurch weder bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden noch Arbeitsuchenden das Finden geeigneter Arbeitsplätze erschwert wird. Das soll gestrichen werden.

Der zweite Punkt ist, dass Zivildiener, von denen vermutet wird, dass sie doch nicht dienstunfähig sind, ärztlichen Untersuchungen unterzogen werden können, um ihre Dienstfähigkeit zeigen zu können.

Da geht es aber insbesondere um Personen, die für den Wehrdienst taug­lich sind, nicht um Personen, die für den Wehrdienst untauglich sind, denn diese sind auch nicht zivildienstpflichtig. Der Zivildienst ist ja nur ein Wehrersatz­dienst. Nur deswegen kann er verpflichtend sein, und nur deswegen ist der Zivildienst eine Ausnahme vom Zwangsarbeitsverbot in Art. 4 Abs. 3 lit. b der Menschenrechtskonvention.

Deswegen ist auch, wie sich die Älteren vielleicht erinnern können, in der Wehrpflichtvolksbefragung im Jänner 2013 ausdrücklich in die Fragestellung die Beibehaltung des Zivildienstes aufgenommen worden, um so auch Stim­mung für die damaligen Regierungsparteienwünsche zu machen.

Schließlich der dritte Punkt: Der Gesundheitssektor, insbesondere die Einrich­tungen der Altenbetreuung und die Krankenanstalten, soll in Zukunft bei der Zuteilung von Zivildienern Vorrang bekommen.

Diese drei Punkte machen den großen Unterschied für uns, warum wir dem Ganzen nicht zustimmen können, denn diese Änderung des Zivildiens­tes im Gesundheitsbereich zeigt, dass es sich nicht um eine Reform handelt, sondern nur um ein Pflaster auf einem System, das nicht funktioniert. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeord­neter Brandweiner. – Bitte sehr.