22.09
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Für mich als Zivildienstsprecher der ÖVP ist heute ein besonderer Tag, weil wir wieder eine Zivildienstgesetzesnovelle einbringen dürfen.
Die Periode war durchaus schon sehr erfolgreich für den Zivildienst, und auch wenn die NEOS heute nicht zustimmen, darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, auch bei jenen von den anderen Fraktionen, bedanken. Ich glaube, wir haben wirklich viel weitergebracht, wie ich sehe, wenn ich mir allein die Grundvergütung, die seit Amtsantritt mittlerweile um 60 Prozent erhöht worden ist – übrigens nicht nur für den Zivildienst, sondern auch für den Grundwehrdienst –, oder auch das Gratisklimaticket anschaue.
Es sind also wirklich schon viele gute Dinge passiert. Es freut mich auch immer, wenn ich in den Einrichtungen bin und die jungen Burschen frage, ob alles passt und was sie sich wünschen. Da kommt doch dort und da auch ein Danke und sie sind sehr glücklich, dass es Verbesserungen gegeben hat.
Nun aber zur aktuellen Novelle: Ich darf drei Punkte hervorstreichen: Das eine ist vielleicht etwas Unangenehmeres, aber doch wichtig, und zwar kann die Zivildienstbehörde zukünftig bei Systemumgehern auch fachärztliche Untersuchungen vorschreiben. Unsere Zivildienstbehörde hat sich das angeschaut. Es handelt sich doch um etwas mehr als 200 junge Männer, die aus gesundheitlichen Gründen den Zivildienst nicht antreten, aber – wie man erfährt, wenn man bei der ÖGK nachfragt – eigentlich einer normalen Beschäftigung nachgehen. Da können in Zukunft eben auch Untersuchungen von einem Facharzt angeordnet werden.
Erfreulicherweise haben wir auch die Teilbarkeit des Zivildienstes hineinbekommen. Unsere Staatssekretärin Plakolm hat das bereits im Vorjahr in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in Prüfung gegeben. In besonderen Fällen soll es möglich sein, den Zivildienst zu teilen, sodass man, wenn wirtschaftliche oder familiäre Gründe vorliegen, schon am Anfang, wenn man den Zivildienst beginnt, angeben muss, von wann bis wann man den Zivildienst leistet und wann man in der Mitte eine Pause macht, aber immer in Abstimmung mit der Einrichtung. Das ist auch wichtig, das haben uns die Einrichtungen auch gesagt.
Ein weiterer Punkt ist die Flexibilität, wenn es um Dienstfreistellungen geht. Im Zivildienst wird die Zeit natürlich auch genutzt, um sich auf die Zukunft vorzubereiten. Man hat vielleicht Vorstellungsgespräche oder schaut sich einen Betrieb an. Da sollte es auch möglich sein, die Dienstfreistellung stundenweise in Anspruch zu nehmen. Das ist gescheit, weil es oft nur eine Stunde dauert. Wenn man dafür den ganzen Tag verbrauchen muss, ist es schade darum. So hat man definitiv mehr Möglichkeiten.
Natürlich haben wir auch das Papamonat drin – in diesem Fall brauchen wir nicht zu gendern, beim Zivildienst geht es um Burschen –, das heißt, alle jungen Männer, die da schon Papa werden, können das Papamonat in Anspruch nehmen.
Frau Staatssekretärin, liebe Claudia, ich darf mich wirklich für die Zusammenarbeit bedanken, da wir fast am Ende der Gesetzgebungsperiode angekommen sind. Wie gesagt: Es ist ein Freudentag für den Zivildienst und auch für mich als Zivildienstsprecher. Ich bitte natürlich um Zustimmung und freue mich, dass wir wieder ein tolles Paket geschnürt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
22.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordneter Seemayer. – Bitte.