Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2609 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Loacker vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4, 5, 12, 13 und 16 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende Bekundung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
In der dritten Lesung gibt es das gleiche Stimmverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung angenommen.