23.39

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja in dieser Debatte fünf Rechnungshofberichte aus dem Justizbereich. Ich möchte aus jedem kurz herausgreifen, wel­che von den Empfehlungen des Rechnungshofes uns besonders wichtig sind und welche in der Umsetzung besonders effizient wären.

Erster Rechnungshofbericht, betreffend Bundesverwaltungsgericht, Prüfungszeitraum von 2018 bis 2021: Da wäre uns wichtig, die Empfehlung aufzugreifen, dass die Verfahrensrückstände durch gezielte Maßnah­men zur personellen und organisatorischen Unterstützung der besonders be­lasteten Rechtsbereiche abgearbeitet werden und dass die vorhande­nen Personalressourcen optimiert eingesetzt werden.

Was auch ein wesentliches Thema ist: Die Verwaltungsgerichte – Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht – sind so ein bisschen hybrid, weil sie schon Justiz sind, aber nicht ganz, was sich insbesondere auch an den Richterinnen und Richtern zeigt, die nach einem anderen Dienstrecht beschäftigt werden und insbesondere auch eine andere Ausbildung als die Richterinnen und Richter in der ordentlichen Justiz genießen.

Da ist eine der Rechnungshofempfehlungen, dass eine Durchlässigkeit zwischen der ordentlichen Justiz und der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefördert wird und dass eine entsprechende Grundausbildung für die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten mit den entsprechenden Anforderun­gen begründet wird.

Der zweite Rechnungshofbericht, betreffend Resozialisierungsmaßnah­men: Da geht es um etwas ganz Wichtiges, nämlich um die Rückfallprävention, die bei den Häftlingen eingesetzt werden soll. Das ist ja auch mehr oder weniger Sinn der Sache in den Haftanstalten. Da müssten im Wesentlichen zwei Sachen gemacht werden, nämlich auf der einen Seite muss die Beschäfti­gung von Häftlingen in den Haftanstalten ausgeweitet werden – da gibt es im Untersuchungsbereich große Mängel – und das Bildungsprogramm muss den geänderten Umständen, dass nämlich immer mehr Häftlinge zum Beispiel die deutsche Sprache nicht beherrschen, angepasst werden. Da braucht es mehr Strategien.

Dritter Rechnungshofbericht, betreffend die Steuerung und Koordinie­rung des Straf- und Maßnahmenvollzugs: Das ist ein Follow-up-Bericht aus dem ersten Quartal 2023 zum Bericht aus 2020. Dazu kann man sagen, dass der Großteil der Empfehlungen umgesetzt worden ist. Fünf Empfehlungen wur­den komplett umgesetzt, acht teilweise und nur zwei nicht. Da muss ins­besondere entsprechend den zwei noch offenen Empfehlungen, zum Beispiel was die Justizwache betrifft, die immer noch bei der Rekrutierung hinter­herhinkt, mehr gemacht werden.

Vierter Punkt, ein sehr wichtiger Punkt: Gewalt- und Opferschutz für Frauen. Da ist die Bezeichnung natürlich ein bisschen irreführend, weil der Großteil der Maßnahmen, um die es geht, nicht Gewaltschutz im Sinn von Präven­tion darstellt – und das ist auch schon der große Kritikpunkt –, sondern erst ansetzt, wenn Gewalt bereits passiert ist, und sich auf Opfer bezieht. Das sind auch sehr wichtige Maßnahmen. Wo aber unserer Meinung nach mehr Schwerpunkte gesetzt werden sollen, das ist beim Schutz vor Gewalt.

Wenn man sich im Rechnungshofbericht zum Beispiel die Struktur, wie viele ver­schiedene finanzierende Stellen es gibt, anschaut – da ist eine Grafik drin­nen: zehn verschiedene finanzierende Stellen, 13 wesentliche Arten von Empfängerinnen und Empfängern –, wie da die Mittelflüsse über Kreuz hin- und hergehen: Das ist fast so wild wie im Gesundheitssystem in Öster­reich. Da kann man sehr viel mehr Effizienz schaffen.

Um Gewalt zu vermeiden, müssen insbesondere die Fallkonferenzen ausgebaut werden, bei denen man sich um die Risikofälle kümmert, bevor Gewalt tatsächlich passiert. Da sieht man, dass es länderweise unterschiedliche Ansätze gibt. Kurioserweise sind aber nicht die Bundesländer schuld, ist nicht die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern schuld, sondern es sind die Landespolizeidirektionen, die aber in Wirklichkeit Bundesbehörden sind, die das Ganze umsetzen. Da ist das BMI säumig (Beifall bei den NEOS), das dieser Bundesbehörde voransteht, beziehungsweise das Bundeskriminalamt, das da für eine einheitliche Vorgangsweise in den Fallkonferenzen sorgen sollte.

Die Täterarbeit, die bei den Männern ansetzt, die in diesem Bereich meis­tens Täter sind, sollte über die 6 Stunden, die es momentan gibt, hinaus weiter ausgebaut werden.

Ich denke an die Rednerin, die zu diesem Tagesordnungspunkt nach mir kommt, und beende meine Ausführungen. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS so­wie des Abg. Stögmüller.)

23.44

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Präsidentin Margit Kraker zu Wort. – Bitte, Frau Präsidentin.