Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 24, 27, 28, 30 und 32 bis 34 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. (Abg. Krainer: Wer wollte das? – Ruf bei der ÖVP: Wunderbar!)
Jetzt geht es los. – Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2658 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.“ (Unruhe bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Pst!)
„Tagesordnungspunkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2659 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 4:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2661 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 5:
Der Rückverweisungsantrag Beilage 5/I wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2662 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2663 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 3:
Der Rückverweisungsantrag Beilage 3/I wird abgelehnt.
Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2660 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/2 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2694 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 7/2 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2697 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 9:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2695 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 10:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 2696 der Beilagen genehmigt.
Tagesordnungspunkt 11:
Der Abänderungsantrag Beilage 11/2 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2698 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 11/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2699 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2692 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 14:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2688 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 14/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 15:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2689 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 15/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 16:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2690 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 17:
Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 2691 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Weiters wird gemäß dem gegenständlichen Ausschussantrag beschlossen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.
Tagesordnungspunkt 18:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2668 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 19:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2669 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 20:
Die §§ 1 und 16 des Gesetzentwurfs werden – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in namentlicher Abstimmung mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit abgelehnt.
Die restlichen Teile des Gesetzentwurfs werden gemäß dem Ausschussantrag in 2665 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 20/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 21:
Der Abänderungsantrag Beilage 21/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2666 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 21/2 – in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Tagesordnungspunkt 22:
Der Abänderungsantrag Beilage 22/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2667 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 23:
Der Abänderungsantrag Beilage 23/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2644 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 24:
Der Abänderungsantrag Beilage 24/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2645 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/2 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 27:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2648 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 28:
Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 2650 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Tagesordnungspunkt 30:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 2651 der Beilagen genehmigt.
Tagesordnungspunkt 32:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2687 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 33:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2664 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 34:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2653 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“
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Ich frage Sie jetzt, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. (Abgeordnete aller Fraktionen: Nein! – Allgemeine Heiterkeit.) – Das ist anscheinend nicht der Fall. Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4138/A(E) bis 4140/A(E) eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 0.47 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.