Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 24, 27, 28, 30 und 32 bis 34 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. (Abg. Krainer: Wer wollte das? – Ruf bei der ÖVP: Wunderbar!)

Jetzt geht es los. – Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2658 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.“ (Unruhe bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Pst!)

„Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2659 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2661 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 5:

Der Rückverweisungsantrag Beilage 5/I wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2662 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zwei­ter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 6:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2663 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zwei­ter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 3:

Der Rückverweisungsantrag Beilage 3/I wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2660 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/2 in zwei­ter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 7:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2694 unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 7/2 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 8:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2697 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2695 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 10:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Aus­schussantrag in 2696 der Beilagen genehmigt.

Tagesordnungspunkt 11:

Der Abänderungsantrag Beilage 11/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2698 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 11/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 12:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2699 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 13:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2692 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 14:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2688 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 14/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 15:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2689 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 15/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 16:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2690 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 17:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 2691 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Weiters wird gemäß dem gegenständlichen Ausschussantrag beschlossen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Tagesordnungspunkt 18:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2668 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 19:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2669 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 20:

Die §§ 1 und 16 des Gesetzentwurfs werden – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in namentlicher Abstimmung mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit abgelehnt.

Die restlichen Teile des Gesetzentwurfs werden gemäß dem Ausschussantrag in 2665 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beila­ge 20/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 21:

Der Abänderungsantrag Beilage 21/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2666 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 21/2 – in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittel­mehrheit – angenommen.

Tagesordnungspunkt 22:

Der Abänderungsantrag Beilage 22/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2667 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 23:

Der Abänderungsantrag Beilage 23/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2644 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 24:

Der Abänderungsantrag Beilage 24/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2645 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/2 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 27:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2648 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 28:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussan­trag in 2650 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Tagesordnungspunkt 30:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschussantrag in 2651 der Beilagen genehmigt.

Tagesordnungspunkt 32:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2687 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung und in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 33:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2664 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 34:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2653 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“

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Ich frage Sie jetzt, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. (Abgeordnete aller Fraktionen: Nein! – Allgemeine Heiterkeit.) – Das ist anscheinend nicht der Fall. Diese Teile des Amt­lichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 4138/A(E) bis 4140/A(E) eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilun­gen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 0.47 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.