11.19
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Abgeordneter Ofenauer hat die Argumente, wie wir sie im Ausschuss besprochen haben, gut und richtig dargestellt, wie ich finde. Insofern brauche ich sie nicht mehr zu wiederholen.
Aus meiner Sicht ist eines sehr entscheidend: In dieser Phase sind sehr kurzfristig Verordnungen erlassen worden und in Kraft getreten. Manchmal sind sie erst um 10 Uhr am Abend veröffentlicht worden und um Mitternacht in Kraft getreten. Das war natürlich für viele Normunterworfene und jene, die Verantwortung in Betrieben übernommen haben, oft schwierig.
Ich gebe zu, ich habe auch manchmal darüber geflucht, was ich schon wieder einhalten muss – das ist richtig –, aber insgesamt war das eine herausfordernde Situation und wir haben das in vielen Unternehmen, in den Betrieben gut geregelt.
Ich möchte von dieser Stelle aus auch sagen, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof – auch wenn ich nicht mit jeder Entscheidung einverstanden war – seine Rolle insgesamt sehr gut wahrgenommen hat, nämlich in einer schwierigen Situation ausgleichend zu sein und auch auf die Rechte der Normunterworfenen zu achten. Ich kann dazu sagen: Der Verfassungsgerichtshof hat seine Funktion gut wahrgenommen und dem Rechtsstaat recht gegeben. Er hat jedem Bürger, jeder Bürgerin die Chance gegeben, ein Rechtsinstitut zu haben, und das zeichnet den Rechtsstaat aus.
Wir haben die Rechtsschutzinstrumente zu nutzen. Wenn man ein Organmandat zahlt, kann man nachher nicht mehr sagen: Mir gefällt es nicht!, sondern man muss sich auch wehren. Österreich ist ein Rechtsstaat und Österreich soll ein Rechtsstaat bleiben, und das ist, glaube ich, die zentrale Aussage.
Ich bedanke mich bei allen Menschen – das waren sehr, sehr viele –, die in dieser schwierigen Situation an dem Platz, an dem sie gestanden sind – in der Gemeinde, beim Roten Kreuz, in den Betrieben –, Verantwortung gezeigt haben, Verantwortung des Miteinander-Umgehens in der Pandemie.
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Dieses Volksbegehren hat, wenn man den Text liest, eigentlich keine Grundlage – in Wirklichkeit hat sich der österreichische Rechtsstaat bei dieser Frage bewährt. Das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)
11.21
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Werner Herbert zu Wort gemeldet. – Bitte.