11.29
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf zunächst im Namen meiner Kollegin Ulrike Fischer die Neue-Wege-Schule aus Greifenstein mit dem Schulleiter Andi Deutsch hier bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Weiters habe ich jetzt direkt im Anschluss an diese Rede leider die unangenehme Aufgabe, zu versuchen, wieder zu einer faktenbasierten Diskussion zurückzukommen.
Es ist eines der Volksbegehren, die sich in eine lange Reihe einreihen. Ich muss ehrlich sagen, ich finde – unabhängig davon, dass Volksbegehren generell ein gutes Mittel der direkten Demokratie sind – auch diese Volksbegehren wichtig, denn sie machen eines: Sie kanalisieren Emotionen, Unmut und Ärger in einem demokratischen Instrument. Ich denke, das ist etwas sehr Wichtiges, denn so kann man die Anliegen wirklich direkt ins Parlament bringen und im Parlament besprechen. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Inhalt dieses Volksbegehrens kann ich Ihnen aber sagen, dass wir damit aus mehreren Gründen nicht übereinstimmen. Wir haben uns aber trotzdem sehr intensiv damit befasst. Diese Befassung hat im Verfassungsausschuss stattgefunden, wo es ein Hearing mit vier Expert:innen gegeben hat, die unterschiedliche Standpunkte vertreten haben. Drei von diesen vieren sind ganz, ganz, ganz eindeutig zu der Aussage gekommen, dass diese Rückzahlung im Rahmen unseres Rechtsstaates kontraproduktiv wäre, einmal ganz abgesehen davon, dass in diesem Volksbegehren wahllos die Rückzahlung von allen Strafen gefordert wird, die im Rahmen der Pandemiebekämpfung verhängt wurden, also ohne Unterscheidung, ob es Verordnungen oder Gesetze betroffen hat, die dann aufgehoben wurden, oder solche, die ohnehin bestätigt wurden und in Kraft blieben. Strafen zurückzuzahlen, die aufgrund von geltenden Gesetzen zu bezahlen waren, ist rechtsstaatlich so etwas von verquer, dass ich dafür eigentlich gar keinen Ausdruck finde. (Beifall bei den Grünen.)
Es haben sich im Anschluss an die Expertinnen und Experten auch die einzelnen Fraktionen damit befasst und auseinandergesetzt. Da haben wir ganz deutlich gesehen, dass drei der Fraktionen eindeutig auf dem Gerüst der Verfassung und des Rechtsstaates stehen und sagen, das ist unzulässig. Eine Partei, die NEOS, die mich mit ihrer Ansicht ein bisschen verwirrt hat, war der Meinung, man könnte bestimmte Strafen, die aufgrund einer bestimmten aufgehobenen Verordnung bezahlt wurden, zurückzahlen und diejenigen, die auf anderen aufgehobenen Verordnungen beruhen, nicht. Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar, ist auch verfassungsrechtlich – und das wundert mich wirklich sehr angesichts dessen, woher sie kommt – einfach nicht haltbar. Eigentlich ist es reiner Populismus, zu sagen, ein bisschen sind wir ja doch auch dafür, weil wir doch auch ein paar Stimmen von denen haben wollen, die dagegen waren. Danke, NEOS, das ist sehr enttäuschend.
Was aber das Schlimmste ist, ist, dass man jetzt plötzlich auch fordert, Strafen zurückzubezahlen – nämlich hier in der Debatte wurde das von meinem Vorredner aufgebracht –, die gar nicht aufgrund irgendwelcher Covid-Maßnahmen, Covid-Verordnungen, Covid-Gesetze erlassen wurden, sondern aufgrund unseres Strafgesetzbuches. Es ist immer, immer, immer strafbar, wenn man NS-Verbrechen verharmlost, wie durch das Tragen dieses Ungeimpft-Sterns; man setzt das NS-Verbrechen gleich und verharmlost diese damit – wie es der Kollege vorhin gemacht hat –, und das ist immer strafbar. (Beifall bei den Grünen.) Das hier jetzt gleichzusetzen ist an und für sich unter jeder Kritik. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)
Grundsätzlich halte ich es wie gesagt für ein gutes Instrument, und ich finde es gut, dass mit diesen Volksbegehren die Coronadiskussion in demokratische Bahnen gelenkt wurde. Es ist aber wichtig, dann auch die demokratischen Entscheidungen zu akzeptieren. Wir haben eben entschieden, keine Gesetzgebung zu machen, die diese Forderung erfüllt, und auch das ist in einem demokratischen Rechtsstaat zu akzeptieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.34
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Abgeordneter Karl-Arthur Arlamovsky zu Wort. – Bitte.