11.34

Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Ich werde mich nicht lange mit der Begründung dieses Volksbegehrens aufhalten, weil die großteils leider unterirdisch ist. Ich möchte aber auf das grundsätzliche Thema eingehen, das auch Kollegin Prammer vor mir angesprochen hat, wie wir denn zur Rück­zahlung von Strafen stehen, die aufgrund von Covid-Maßnahmen verhängt wor­den sind.

Wir haben ja einen Antrag eingebracht, der in irgendeinen Ausschuss verräumt worden ist, der sich darauf bezieht, dass Verwaltungsstrafen, die aufgrund von Rechtsgrundlagen, die nachträglich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind, verhängt worden sind, durchaus auch zurückgezahlt werden können. Insbesondere meinen wir damit Strafen, die aufgrund des sogenannten ersten Lockdowns verhängt worden sind. Da ging es darum, dass Betretungs­verbote viel zu weiträumig ohne gesetzliche Grundlage verhängt worden sind.

Es wurden vom Verfassungsgerichtshof ja gar nicht so wenige Covid-Maßnahmen­rechtsgrundlagen aufgehoben, unter anderem auch, was die Anordnung von Quarantäne aufgrund von Einreise aus dem Ausland betrifft.

Es ist so, dass die Rechtsordnung die Möglichkeit kennt, dass bereits rechts­kräftig gewordene Bestrafungen im Nachhinein aufgehoben werden – ich sage nur: § 52a VStG –, dass die Behörde selbst oder die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Nachhinein Bestrafungen aufhebt. Das wäre eine Möglichkeit.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einfachgesetzlich oder, wenn man auf Nummer sicher gehen will, verfassungsgesetzlich sein kann.

In Bezug auf dieses Volksbegehren, das die Rückzahlung aller Covid-Strafen betrifft, sind wir natürlich nicht einverstanden, aber wir sind der Meinung, dass es zu einem Rechtsstaat gehört, dass Bestrafungen, die aufgrund von Rechts­grundlagen verhängt worden sind, die aufgrund von rechtsstaatlichen Mecha­nismen, wie zum Beispiel durch den Verfassungsgerichtshof, im Nachhinein als nicht gesetzes- oder verfassungskonform erkannt werden, schon auch zurück­gezahlt werden können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.37

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort. – Bitte sehr.