13.39

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Verbandsklagen sind wichtig für die Konsument:innen, weil sie gegenüber den Unternehmen die Interessen besser durchsetzen können. Sie sind aber auch für die Unternehmen wichtig, weil sie, anstatt mehrere Prozesse zu führen, einen Prozess haben, der dann am Ende zu Rechtssicher­heit führt.

Verbandsklagen sind aber auch für die Justiz wichtig, weil sie sich ganz schön viele Ressourcen ersparen kann, indem sie eben nur einen Prozess und nicht viele führt. Grundsätzlich sehen wir als NEOS also die Möglichkeit von Verbandsklagen prinzipiell einmal positiv.

Kollege Drobits hat jetzt schon erörtert, die Verbandsklagenrichtlinie ist am 24.12.2020 in Kraft getreten und hätte eigentlich bis zum 25.12.2022 in nationales Recht überführt werden müssen, und diese Umsetzung wurde halt ziemlich verschleppt. Aber nicht nur das, es war auch das parlamentarische Verfahren kritikwürdig. Am 12.6. gab es eine Regierungsvorlage und sechs Tage später gleich die Ausschusssitzung dazu. Ein kooperatives parlamentarisches Verfahren sieht in unseren Augen anders aus. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Dabei wäre es gerade in Österreich total wichtig, diese Richtlinie ordentlich umzusetzen – die Kollegin von den Grünen hat vorhin ausgeführt, wer aller in Österreich aktuell befähigt ist, Verbandsklagen zu führen, und das ist sehr stark politisiert. Darum wäre es wichtig, diese Richtlinie ordentlich umzusetzen, um die Verbandsklagen zu entpolitisieren.

Es gibt aber noch zwei große Mängel: Den einen sehen wir bei den Prozess­kostenfinanzierungen. Bis zu 20 Prozent der finanziellen Mittel können durch Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland sind es nur 5 Prozent. Was könnte also passieren? – Ich mag meinen Konkurrenten nicht und verwende jetzt das Mittel der Verbandsklage, um den Konkurrenten zu klagen und einzuschüchtern. Das widerspricht eigentlich einem guten und redlichen Wettbewerb, und das finden wir nicht gut.

Das Zweite ist: Wieso stellt man an Einrichtungen, die nur in Österreich klagen können, höhere Anforderung als an Einrichtungen, die in Europa klagen können? Das ist einfach unsachlich.

Darüber hinaus, Kollege Drobits, muss ich Ihnen widersprechen. Wir können auch mit dem Antrag, den die FPÖ dann einbringen wird, nicht mitgehen. Wir denken, dass es durchaus sinnvoll ist, dass sich 50 Menschen zusammen­schließen müssen, weil es sonst einfach zu einer Prozessflut führt und dann diese ressourcenschonenden Effekte, die es auch in der Justiz geben sollte, nihiliert werden. Wir wollen auch kein Land für Klagetourismus werden. Das sehen wir einfach so.

Unser Ansatz wäre gewesen, dass man sogar noch eine zusätzliche Schranke einfügt und sagt: Okay, dieser Verein muss ein Jahr lang bestehen, er muss diese Interessen der Konsumenten und Konsumentinnen schon dieses Jahr vertreten haben und er muss eine gewisse Anzahl an Mitgliedern haben, damit das wirklich ein Verein oder eine Organisation ist, die Konsumentenschutzpolitik macht und nicht die Interessen von einem Konkurrenten auf den anderen abwälzt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.