13.43

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Frau Minister, ich wünsche Ihnen alles Gute für die bevor­stehende Schwangerschaft. Kinder braucht das Land. (Abg. Disoski: Für die bevorstehende Schwangerschaft?) Das ist eine gute Idee. Alles Gute und einen schönen Sommer!

Wir sprechen heute über die Verbandsklage oder Sammelklage, wie es vielleicht landläufig eher bekannt ist, wenn Sie da zum Beispiel an den VW-Abgasskandal denken. Um diesen Themenkreis geht es. Es ist jetzt auch keine Erfindung dieser Bundesregierung, sondern eigentlich die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die schon relativ lange auf diese Umsetzung wartet, die jetzt gemacht wird.

Wir werden zustimmen. Da wir ja, wie Sie alle wissen, eine sehr konstruktive Partei sind, stimmen wir zu. Es gibt natürlich da oder dort einige Dinge, die wir kritisch sehen, die wir gerne anders hätten, deshalb werde ich später einen Entschließungsantrag einbringen, aber grosso modo geht es zumindest in die richtige Richtung und wird das für Konsumenten doch eine Verbesserung bringen.

Diese Grenze von 50 Geschädigten sehen wir auch kritisch, die halten wir für zu hoch. Jetzt kann man diskutieren, ob es fünf oder zehn sein sollen, aber 50 Geschädigte zu finden, das ist doch ein bissel eine Hürde, um das schnell in Gang zu setzen. Diese Hürde hätten wir gerne geringer.

Wir hätten auch diese Verjährungsgeschichte anders umgesetzt, das heißt, vor allem dann, wenn es ein Urteil gibt. Das ist unserer Meinung nicht zielführend.

Ein Thema, das uns auch noch beschäftigt, ist die Kommunikation. Wir hätten gerne gehabt, dass Unternehmen, wenn sie verurteilt werden, das dann auch ihren Kunden, die möglicherweise auch einen Schaden erlitten haben, entsprechend kommunizieren müssen.

Sonst ist, glaube ich, das meiste eh schon erwähnt worden. Das Handelsgericht Wien wird zuständig sein. Interessant ist vielleicht – da haben wir doch ein bissel eine andere Sichtweise als die NEOS – Folgendes: Diese Begrenzung auf 20 Prozent, mit denen das quasi ein Prozessfinanzierer oder ein Privater mit­finanzieren kann, sehen wir als eine sinnvolle Grenze, muss ich sagen, und zwar auch deshalb, weil damit garantiert ist, dass die Betroffenen möglichst viel von einer Entschädigung bekommen, das heißt, zumindest diese 80 Prozent. Auch dieser Mindestsatz von 250 Euro pro Geschädigten ist, glaube ich, für jeden halbwegs finanzierbar.

Das heißt, summa summarum ist es jetzt eigentlich keine schlechte Geschichte, mit diesen Kritikpunkten, die ich erwähnt habe.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle-VRUN bis zum 31. Dezember 2026“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Justiz, werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der folgende Inhalte umfasst:

- Die Bewertung des Vollzugs der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle-VRUN, insbesondere im Hinblick auf:

- Das Mindesterfordernis von 50 Verbrauchern bei Klagseinbringung.

- Die nicht umgesetzte Verjährungshemmung für alle Verbandsklagen.

- Das Fehlen der gesetzlichen Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens.

Dieser Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 an den Nationalrat übermittelt werden.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Evaluierung der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle-VRUN bis zum 31. Dezember 2026

eingebracht im Zuge der Debatte über Top 9.) Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2602 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumenten­schutzgesetz, das Gerichtesgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs- Novelle – VRUN) (2616 d.B.) in der 274. Sitzung des Nationalrats am 5. Juli 2024

Mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle-VRUN wurde nun endlich ein erster entscheidender Schritt zur Stärkung der Konsumentenrechte im Zuge von Sammelklageverfahren umgesetzt. Experten haben im Zuge des Begutachtungs­verfahrens zum Ministerialentwurf jedoch weiteren Verbesserungsbedarf in diesem Zusammenhang eingemahnt, um tatsächlich eine nachhaltige und effektive Rechts­durchsetzung im Sinne der Konsumenten zu garantieren.

Folgende Punkte gelten als weiterhin umstritten:

- Mindesterfordernis von 50 Verbrauchern bei Klagseinbringung erscheint zu restriktiv

- Verjährungshemmung für alle Verbandsklagen

- Gesetzliche Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens

Unter anderem wurden diese Kritikpunkte auch vom oberösterreichischen Arbeiterkammerpräsidenten Andreas Stangl formuliert.

„Verbandsklagen-Richtlinie: AK Oberösterreich fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung

Linz (OTS) - Mit der EU-Verbandsklagen-Richtlinie soll der kollektive Rechtsschutz für Konsument:innen auf europäischer Ebene grundlegend verbessert werden. Anerkannten Verbraucherschutzorganisationen, wie z.B. der Arbeiterkammer, wird ermöglicht, bei Verstößen von Unternehmen, die eine größere Zahl von Ver­braucher:innen betreffen, Ansprüche zusammenzufassen und stellvertretend in einer Abhilfeklage geltend zu machen. „Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wird diesem Ziel aber nur zum Teil gerecht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Grundsätzlich seien die vorgeschlagenen Änderungen für Verbraucher:innen zu begrüßen, so Stangl. „Der weite Anwendungsbereich der Unterlassungsklage auf sämtliche Verstöße, die die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, und die mit den Verfahren verbundene Verjährungshemmung sind ganz wesentliche Verbesserungen“, sagt der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Mindesterfordernis von 50 Verbrauchern bei Klagseinbringung zu restriktiv

Eine Klage kann allerdings erst eingebracht werden, wenn mindestens 50 Konsu­menten betroffen sind. Das schränkt die Effektivität der Regelungen massiv auf Verfahren mit sehr vielen Geschädigten ein. „Damit ist die neue Verbandsklage in vielen Fällen nutzlos“, sagt Stangl. Er fordert: „Die Mindestquote muss auf fünf Verbrauchern reduziert werden, damit die neue Abhilfeklage auch im Sinne des Konsumentenschutzes eingesetzt werden kann.“

Verjährungshemmung für alle Verbandsklagen

Die neue Verbandsklage hemmt die Verjährung. Wären z.B. Ansprüche nach drei Jahren verjährt, können sie nach positivem Ausgang der Unterlassungsklage auch nach den drei Jahren noch geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Konsumenten dann rechtzeitig an der neuen Verbandsklage auf Abhilfe teilnehmen, indem sie sich beim AK-Konsumentenschutz melden.

Diese neue Verbandsklage auf Unterlassung soll die nach geltendem österreichischen Recht bestehenden Verbandsklagen unberührt lassen. „Für die bestehenden Instru­mente zur Rechtsdurchsetzung muss dann aber auch die gleiche Verjährungshemmung zur Anwendung kommen, damit unsere Konsumentenschützern den Betroffenen bestmöglich zu ihrem Recht verhelfen können“, verlangt der AK-Präsident.

Gesetzliche Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens

Bei bisherigen Verbandsverfahren war es immer schwierig, die betroffenen Verbrauchern über das Urteil und über die für sie positiven Rechtsfolgen zu informieren. Präsident Stangl regt daher an: „Es braucht die zusätzliche gesetzliche Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens bei Unterlassungsklagen.“ Dadurch können Unternehmen bei rechtswidrigem Verhalten verpflichtet werden, alle betroffenen Verbrauchern über das Urteil und dessen Rechtsfolgen (z.B. Rück­erstattungsansprüche) informieren zu müssen.“

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240616_OTS0012/verbandsklagen-richtlinie-ak-oberoesterreich-fordert-nachbesserungen-bei-der-umsetzung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Justiz, werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der folgende Inhalte umfasst:

- Die Bewertung des Vollzugs der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle-VRUN, insbesondere im Hinblick auf:

- Das Mindesterfordernis von 50 Verbrauchern bei Klagseinbringung.

- Die nicht umgesetzte Verjährungshemmung für alle Verbandsklagen.

- Das Fehlen der gesetzlichen Regelung eines Folgenbeseitigungsbegehrens.

Dieser Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 an den Nationalrat übermittelt werden.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.