15.16
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Insbesondere möchte ich Karl Staudinger von Rückenwind begrüßen (in Richtung Galerie blickend) – ah, jetzt sehe ich ihn –, eines der Gründungsmitglieder des Genossenschaftsverbands Rückenwind, ein gemeinwohlorientierter Genossenschaftsverband. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)
Er ist da, weil er sich, glaube ich, so wie ich und wie auch andere hier im Haus, auch meine Nachredner, über diese Novelle, die wir heute beschließen – wie ich annehme einstimmig, wie das auch schon im Ausschuss der Fall war –, freut. Es ist eine Novelle des Genossenschaftsrecht.
Ein paar Worte zur Genossenschaft an sich: Genossenschaften sind ja schon sehr alt. Vor 150 Jahren wurde das Genossenschaftsrecht beschlossen, und es gibt oder gab seit jeher viele Genossenschaften: Zum Zeitpunkt der ersten Beschlussfassung des Gesetzes gab es bereits 1 500 Genossenschaften, und vor mehr als 100 Jahren, 1917, ich habe nachgeschaut, gab es 20 000 Genossenschaften. Heute sind es 1 800 und man merkt, es werden wieder mehr. Es ist also eine Rechtsform, die im Trend ist. Und warum ist sie im Trend? – Weil es um gemeinschaftliches Erreichen von Zielen geht.
Gemeinschaftlich heißt, wenn einer etwas nicht alleine schafft, dann packen alle gemeinsam miteinander an. Die Mitglieder einer Genossenschaft können Entscheidungen auch demokratisch treffen, sie kontrollieren sich gegenseitig, und nicht zuletzt ist es – im Gegensatz zu anderen Rechtsformen – auch sehr einfach, in eine Genossenschaft ein- oder wieder aus ihr auszusteigen.
Es gibt viele Genossenschaften, ganz bekannt sind beispielsweise die ursprünglichen, die ehemaligen Aushilfskassen, die heutigen Volksbanken, Raiffeisenkassen. Heutzutage wird auch Glasfaser über Genossenschaften verlegt oder werden auch Software und Blockchainlösungen über Genossenschaften entwickelt und vertrieben.
Diese geänderten Anforderungen haben auch mit sich gebracht, dass wir eine Novelle des Gesetzes, des Genossenschaftsrechts, mit zwei wesentlichen Änderungen brauchen.
Der erste Punkt: Wir schaffen die Nachschusspflicht ab. Nachschusspflicht heißt, alle Mitglieder müssen den Betrag, den sie zu Beginn einlegen, im Notfall noch einmal zusätzlich nachschießen, das heißt, sie haften mit zusätzlichem Vermögen. Das ist heute nicht mehr zeitgemäß, und man kann im Vertrag regeln, ob man diese Nachschusspflicht beibehalten oder sogar, wie in manchen Fällen, erhöhen oder ob man sie komplett abschaffen will. Das ist eine gute Sache. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Haubner und Minnich.)
Ein zweiter Punkt, und der ist uns fast noch wichtiger: Wir ermöglichen die leichte Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Vereine werden oft gegründet, weil es einfacher und rascher geht, aber mit zunehmender wirtschaftlicher Tätigkeit macht es Sinn, einen Verein in eine Genossenschaft überzuführen. Das kann zum Beispiel ein Verein zur Erzeugung von Energie, Stichwort Fotovoltaik oder Ähnliches, zum Vertrieb dieser Energie oder von Teilen dieser Energie oder auch zur örtlichen Nahversorgung sein.
Derzeit ist diese Umwandlung nicht möglich oder nur sehr kompliziert. Man muss den Verein auflösen, alle Verträge sind dahin, man muss sie mit der neuen Genossenschaft, die man gründen muss, neu abschließen. Das ist zukünftig einfacher möglich, man kann den Verein unmittelbar und identitätswahrend in die Genossenschaft überführen. Das ist also wirklich eine wesentliche Erleichterung, und wir erwarten uns dadurch einen noch größeren Andrang auf die Rechtsform Genossenschaften.
Daher bin ich davon überzeugt, dass wir mit dieser Novelle wirklich einen Boost für neue Gründer:innen oder auch Umwandlungen in Genossenschaften schaffen. Das ist gut für die Wirtschaft und gut auch für die Mitglieder. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
15.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.