15.53
Abgeordneter MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich stimmen wir diesem Antrag zu. Wir finden, dass es eine gute Idee ist, dass die Balkonsolarkraftwerke in den Katalog der privilegierten Änderungen in § 16 WEG aufgenommen werden. Balkonsolarkraftwerke können nämlich abgesehen davon, dass sie den Stromverbrauch aus dem Netz reduzieren, auch dazu verwendet werden, dass man sich im Fall von längerfristigen Stromausfällen, wenn man eine Lösung mit einer angeschlossenen Batterie oder einer modular zuschaltbaren Batterie wählt, auch selbst versorgen kann, halt mit den 800 Watt, die das Kraftwerk bereitstellt.
Wir haben allerdings wieder einmal eine Kritik am parlamentarischen Prozess, der dem Ganzen vorausgegangen ist. Der Beschluss erfolgt wieder auf Basis eines Abänderungsantrages, der in zweiter Lesung hier im Plenum eingebracht worden ist. Es hat nicht einmal dazu gereicht, dass der Abänderungsantrag im Ausschuss als Nutzlast auf die Trägerrakete gesetzt worden wäre, nein, es musste hier im Plenum geschehen. Wenn man sich das Ganze legistisch anschaut: Es wäre wirklich keine Raketenwissenschaft gewesen, das vorher zu beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
15.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist noch die Frau Bundesminister. – Bitte.