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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Bereits seit Längerem befasst sich eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit der Erleichterung klimaschützender Maßnahmen im Wohnrecht. Im Wohnungseigentumsrecht wird beispielsweise überlegt, ob und in welchem Umfang Einzelmaßnahmen von Wohnungseigentümer:innen erleichtert werden sollen, und das aber natürlich mit Augenmaß. Deswegen sind Arbeitsgruppen im Ministerium auch so wichtig: weil man viele verschiedene Interessen zusammenbringen kann.
Es ist wirklich erfreulich, dass es mit dem gegenständlichen Antrag möglich ist, eine dieser wichtigen klimaschützenden Maßnahmen im Rahmen des Wohnrechts zu erleichtern. Es geht dabei eben um die sogenannten Balkonkraftwerke – Sie haben das schon gehört –, kleine Fotovoltaikanlagen am eigenen Balkon oder auf der eigenen Terrasse. Diese können einen entscheidenden Beitrag für mehr persönliche Energieunabhängigkeit leisten, Stromkosten senken und so letztlich auch Geld sparen. Und ganz nebenbei ist natürlich auch der Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien entscheidend. Deswegen halte ich das für besonders wichtig. (Beifall bei den Grünen.)
Das Wohnungseigentümerrecht ist halt einfach auch kompliziert und komplex, und es brauchte in solchen Fällen natürlich eine ausdrückliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen. Deswegen haben wir da eine Änderung vorgenommen: weil wir gesagt haben, da ist es so wie zum Beispiel bereits bei E-Ladestationen. Es ist schön, dass es jetzt auch für diesen Fall eine sogenannte Zustimmungsfiktion gibt, die ein Anbringen erleichtert. Das heißt, wenn man alle Wohnungseigentümer:innen ordnungsgemäß verständigt und niemand innerhalb von zwei Monaten aktiv widerspricht, dann ist es möglich, eine Fotovoltaikanlage anzubringen.
Ich bin überzeugt davon, dass es uns gelungen ist, eine ausgewogene Regelung zu finden, die die Interessen aller Wohnungseigentümer:innen ausreichend berücksichtigt und dem Klimaschutz dient.
Bei Fotovoltaikanlagen haben wir in den letzten Jahren viel gemacht. Erstens ist die Mehrwertsteuer von 20 Prozent jetzt weg und auch die Förderungen in diesem Bereich sind gestiegen. Es ist also durchaus möglich, eine Fotovoltaikanlage kostengünstiger anzuschaffen, als man das vermuten möchte.
Ich möchte die Gelegenheit meiner Rede auch nutzen, um der Ausschussvorsitzenden des Justizausschusses Michaela Steinacker nochmals herzlich zu danken – herzlich zu danken, weil wir in den letzten viereinhalb Jahren keine einfachen Zeiten hatten, wir hatten Hochs und Tiefs, aber mit dir zusammenzuarbeiten war wirklich ausgezeichnet. Es war immer hart, aber fair, und das schätze ich ganz besonders. Du hast es insbesondere geschafft, den Justizausschuss ausgleichend zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass wir im Justizausschuss eine wirklich gute Debattenkultur hatten. Das schätze ich sehr, und es war mir als Justizministerin eine außerordentliche Freude. Ich möchte dir wirklich persönlich nochmals danken, nicht nur für die gute Zusammenarbeit, die immer fair und menschlich war, sondern auch für unsere persönliche Verbundenheit. Ich danke dir wirklich für deinen menschlichen Zugang. Das habe ich in den letzten Jahren sehr geschätzt, insbesondere auch in den letzten Wochen. Dafür noch einmal ein persönliches Dankeschön. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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