Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zum 18. Tagesordnungspunkt.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir zur Abstimmung.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest: Diese ist gegeben.
Jene Damen und Herren, die dem erwähnten Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.