Anträge auf Permanenterklärung von Ausschüssen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters liegt mir der Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Yildirim vor, den Justizausschuss gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungs­freien Zeit fortzusetzen.

Ich lasse sogleich über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein dem­entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Weiters liegt mir der Antrag des Abgeordneten Kai Jan Krainer vor, den Unvereinbarkeitsausschuss hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes durch Herrn Abgeordneten Kickl sowie der gemäß § 6 Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz neu einge­langten und einlangenden Meldungen gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

Darüber hinaus hat Abgeordneter Krainer gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung beantragt, über den soeben gestellten Antrag auf Permanenterklärung des Unvereinbarkeitsausschusses eine Debatte durchzuführen.

Ich lasse daher zunächst darüber abstimmen, ob über den gegenständigen Antrag auf Permanenterklärung des Unvereinbarkeitsausschusses eine Debatte durchgeführt werden soll.

Ich darf jene Damen und Herren, die für die Durchführung einer Debatte sind, um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung ersuchen. – Das ist mehrheitlich angenommen.