17.24
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Parlament und natürlich auch zu Hause vor den entsprechenden Geräten. Ich darf einleitend gleich einmal festhalten, dass wir den Antrag des Kollegen Krainer, der SPÖ unterstützen, weil auch wir die Notwendigkeit sehen, dass der Unvereinbarkeitsausschuss auch während der tagungsfreien Zeit tagen kann.
Ich darf ganz kurz erklären, worum es geht: Es geht darum, dass es sehr deutliche Indizien dafür gibt, dass sich Herr Klubobmann Kickl zum einen nicht an das Berufsverbot gehalten hat; Klubobleute haben ein Berufsverbot, sie dürfen keiner Tätigkeit mit Erwerbsabsicht nachgehen.
Es gibt ein zweites Thema: Es gibt sehr starke Indizien dafür, dass auch Meldepflichten an das Parlament verletzt worden sind. Wir alle wissen, wir Abgeordnete haben kein Berufsverbot, wir dürfen Tätigkeiten neben unserer Abgeordnetentätigkeit nachgehen, haben das aber dem Parlament zu melden.
Wir haben zu unterscheiden: Tätigkeiten, aus denen wir ein Einkommen haben, und Tätigkeiten, aus denen wir kein Einkommen haben – das sind Tätigkeiten als Obmann eines Vereines, als Geschäftsführer einer GesmbH, als Vorstand einer Genossenschaft oder was auch immer.
Und ja, anknüpfen muss ich am Untersuchungsausschuss zum blau-roten Machtmissbrauch. Klubobmann Kickl war als Auskunftsperson geladen, und das Ergebnis war ganz einfach, dass am Ende der Befragung mehr Fragen offen geblieben sind, als er beantwortet hat. Wir hätten ja gerne Klubobmann Kickl ein zweites Mal geladen, doch er hat dann eine Bergtour machen müssen. Das alleine halte ich schon für einen demokratiepolitischen Skandal, einen Missbrauch des Parlaments.
Ganz konkret aber zu den Sachverhalten, die es aufzuklären gilt: Einmal mehr geht es um die Unternehmerpersönlichkeit Kickl. Ich halte schon auch fest: Natürlich darf auch Herr Kickl ein Unternehmen gründen – ganz im Gegenteil, ich begrüße das sogar sehr –, nur sind da ein paar Dinge, die halt ein bisschen dubios und merkwürdig sind und die man aufklären muss.
Zum einen 2005, erste Unternehmensgründung: Es wird eine Werbeagentur mit Herrn Thomas Sila gegründet. Beide waren Mitarbeiter der FPÖ Kärnten. Das Besondere daran war, dass Kickl zu 50 Prozent treuhänderisch Eigentümer dieser GesmbH ist und das nicht öffentlich gemacht hat.
Die erste Frage ist: Wieso macht er das? Also das verstehe ich bis heute nicht. Er sagt dann zwar: Ja, wenige Tage, wenige Wochen danach – Notariatsakt, muss man dazusagen, Stammeinlage wurde bezahlt –, wenige Tage danach habe ich das mündlich aufgelöst! Nur: Dazu gibt es jetzt schon auch eine sehr klare Rechtsmeinung, dass das mündlich nicht geht.
Diese Frage ist zu klären, denn wenn das nicht geht, hat das weitreichende wirtschaftliche Implikationen, nämlich insofern, als dass die Ideenschmiede GmbH – um die geht es – dann über Jahre sehr hohe Gewinnausschüttungen gemacht hat, und Herr Kickl hat dann natürlich zu 50 Prozent Anspruch auf diese Gewinnausschüttungen.
Das wird insofern sehr interessant, als die Ideenschmiede zu seiner Zeit als Innenminister immer noch da war und es sogar eine Zusammenarbeit mit der Ideenschmiede, genau genommen mit der Nachfolgefirma, der Signs GmbH, gegeben hat.
Rein theoretisch schaut es also so aus, dass Innenminister Kickl sich selber Aufträge an eine GesmbH gegeben hat und – das wissen wir relativ genau – in seiner Zeit als Generalsekretär. Er war ja dann Generalsekretär. Wir wissen, da wurde dann sein Gehalt durch die FPÖ Wien verdreifacht. Als Generalsekretär, als Mitarbeiter der FPÖ Wien hat er Millionenaufträge an diese Agentur vergeben, da wurden Millionen Euro an Gewinnausschüttungen gemacht. Da steht natürlich im Raum, ob dieses Berufsverbot entsprechend verletzt wurde.
Spannend wird es noch ein zweites Mal, 2010, wieder ein Treuhandvertrag: Da geht es nicht um eine GesmbH, sondern um eine Immobilie. Wir wissen, dass Herr Kickl zu 50 Prozent treuhänderisch Eigentümer der Immobilie war, wo die Werbeagentur eingemietet war. Da sehen wir auch sehr klar, dass er natürlich dort auch Mieteinnahmen hatte, zu 50 Prozent in jedem Fall. Da sehen wir auch eine unternehmerische Tätigkeit, eine Verletzung des Berufsverbotes. Das gehört entsprechend aufgeklärt.
Es gibt auch einen dritten Sachverhalt, der ganz spannend ist: Er behauptet ja immer wieder, dass er die Tätigkeit als Bundesparteiobmann immer ehrenamtlich gemacht hat, aber da sehen wir möglicherweise – aber das gilt es jetzt entsprechend aufzuklären – eine entsprechende Einkommenssituation, die er dem Parlament hätte melden müssen.
Also ich resümiere und halte fest: Es sind tatsächlich alle Akten und Unterlagen wichtig, und Herr Kickl ist einfach aufgefordert, das nachzuliefern, dann kann man das ja entsprechend aufklären. Im Untersuchungsausschuss, unter Wahrheitspflicht, wollte er es nicht machen, jetzt bekommt er eine zweite Chance. Diese zweite Chance sollten wir ihm geben, aber die Indizienlast ist mehr als erdrückend. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Lindner.)
17.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.