17.29
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das uns als Politiker verpflichtet, da wir auch Vorbilder sein müssen, klar auf den Tisch zu legen, ob uns eine Firma gehört, welches Einkommen wir haben et cetera.
Das, was bereits angesprochen wurde, ist: Haben wir einen unter uns, der nicht so sehr für Transparenz steht, sondern fürs Verbergen? Die vorhin angesprochenen Treuhandverträge haben ja interessante Klauseln, wie zum Beispiel, dass Herr Sila sich verpflichtet, den Namen des Herrn Kickl ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht preiszugeben.
Das heißt, offenbar hat Herr Kickl zu verbergen, dass er Eigentümer von Liegenschaften, von Firmen ist. Wir wissen nicht, ob er noch immer Eigentümer ist. Er hat im Untersuchungsausschuss zur GmbH gemeint, das hätte er mündlich aufgelöst, zur Liegenschaft hat er nicht gesagt, ob er sie aufgelöst hat oder nicht. Wir wissen, dass beide unterschreiben, dass Herr Kickl Herrn Sila das Geld gegeben hat und dass er Eigentümer wurde. Es gibt sogar einen Kündigungspassus, dass eben von beiden Seiten mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann, auch ohne Angabe von Gründen. Er wollte das aber bis jetzt nicht vorlegen.
Es hat natürlich weitreichende Konsequenzen, wenn jemand Meldepflichten nicht einhält, einerseits als Minister, andererseits auch als Abgeordneter. Es ist eh gesagt worden: Er ist einmal vor dem Untersuchungsausschuss gesessen, da sind jedenfalls einige Fragen offengeblieben. Die zweite Befragung kam nicht zustande, weil er einen Urlaub gebucht hatte. Wir müssen ihn jetzt halt über den Weg des Unvereinbarkeitsausschusses die Gelegenheit geben, die offenen Fragen zu beantworten.
Worum geht es konkret? – Es geht konkret um die Frage: Hatte oder hat er eine leitende Funktion in einer GmbH?, denn die ist zu melden. Die zweite Frage ist: Ist er Liegenschaftseigentümer – jedenfalls bis heuer gewesen?, denn dann hätte er nämlich gewerbliche Einkünfte gehabt, die natürlich zu melden sind. (Abg. Kassegger: Seit wann ist das gewerblich ...? Seit wann ist das gewerblich? Absurd! ... keine Ahnung, was gewerblich ist und was nicht gewerblich ist! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die hätte er übrigens auch als Minister gegenüber dem Rechnungshof melden müssen, was er nicht getan hat. Das Dritte: Sobald man mehr als drei Mietverträge hat, ist das gewerblich und nicht mehr privat. Das müssten Sie eigentlich wissen, denn Sie sind ja Teil der Gesetzgebung.
Der dritte Punkt ist Falschangabe bei ehrenamtlichen Tätigkeiten: Er sagt, dass er seine Funktion als Vorsitzender der FPÖ ehrenamtlich ausübt. Ehrlich gesagt, wissen wir nicht, ob das stimmt oder nicht; da muss man auch so ehrlich sein. Das, was wir aber aus Unterlagen des Untersuchungsausschusses wissen, ist, dass er eine Funktionsgebühr in der Höhe von brutto fast 12 000 Euro im Jahr bezieht. Man kann aufgrund des Betrages annehmen, dass es sich um die Privatnutzung eines Dienstautos handelt, weil steuerrechtlich genau dieser Betrag dort steht. Dazu kann ich gleich sagen: Als das Transparenz-Gesetz hier beschlossen wurde, wurde in den Ausschussbericht aufgenommen: „Unter dem Begriff ‚Vermögensvorteile‘ sind alle Bezüge (Geld- und Sachbezüge), Entschädigungen und Ähnliches“ zu sehen. „Wird etwa ein Dienstauto auch privat genutzt und wird dafür kein angemessenes Entgelt entrichtet, liegt ein zu meldender Vermögensvorteil vor.“ Wenn es sich dabei darum handelt, muss er es melden – und das fällt dann auch in die Einkommenskategorie, denn er hat angegeben, dass er null Euro verdient, und dann wäre diese Meldung falsch.
Es gibt eine Reihe offener Fragen, die hier geklärt werden müssen. Ehrlich gesagt, gilt das für uns alle als Parlamentarier: dass wir zur Transparenz verpflichtet sind und nichts verbergen dürfen, dass wir weder unsere Einkünfte noch unser Vermögen gegenüber den meldepflichtigen Stellen verbergen dürfen. Das gilt auch für Herrn Kickl, und ich finde es eigentlich sehr schade, dass er an der Debatte hier nicht teilnimmt, weil er immer, wenn es um ihn als Person geht, nicht hier ist. (Abg. Michael Hammer: Der ist ja der Miststreuer, der kommt hier und da und ladet den Mist ab!) Ehrlich gesagt, könnte er einfach auch hier selbst Rede und Antwort stehen und diese Sachen aufklären.
Wenn er das nicht tut, dann gibt es eben den Antrag, dass er das vor dem Unvereinbarkeitsausschuss machen soll und machen muss. Das Prozedere dort ist klar: Es gibt ein sogenanntes Nachfrageverfahren. Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass eine Meldung nicht richtig oder unvollständig ist – und da gibt es genügend, ich habe sie hier bereits aufgezählt –, dann hat er die Möglichkeit, diese offenen Fragen in einer angemessenen Frist zu beantworten. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Wenn er das wieder nicht tut, dann steht es dem Ausschuss frei – wie allen anderen Ausschüssen auch –, da selbst Erhebungen durchzuführen, um zu wissen, ob Herr Kickl da die Wahrheit sagt oder lieber weiter Sachen verbergen will.
Ich bin der Meinung, verbergen geht in diesem Fall gar nicht. Wir brauchen hier Transparenz, und das gilt auch für Herrn Kickl. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
17.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.