15.58
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Für die Zuseher zur Erklärung: Die Frau Ministerin vertritt Sozialminister Rauch, der hierfür eigentlich die Zuständigkeit hätte. Der ist leider Gottes erkrankt – von diesem Platz aus: alles Gute!
Nichtsdestotrotz müssen wir natürlich ein bisschen über die Pensionserhöhung reden, meine Damen und Herren. Wir haben in den letzten Jahren dank dieser Regierung eine Rekordinflation erlebt, die alle Menschen extremst belastet hat, und Sie wissen alle: Die Pensionen werden immer im Nachhinein erhöht, das heißt, die Pensionisten haben zum Zeitpunkt einer erhöhten Inflationsrate noch keine erhöhten Pensionen. Es berechnet sich aus der Inflationsrate heraus, es ist ein komplizierter Vorgang, aber das erspare ich Ihnen jetzt alles. Für dieses Jahr sind eben diese 4,6 Prozent Pensionserhöhung herausgekommen. Das ist eine gesetzliche Vorgabe und überhaupt kein Geschenk, es ist nichts Besonderes dabei, es ist auch keine besonders hohe Erhöhung, sondern es ist schlicht und einfach so: Dem Gesetz wurde Genüge getan.
Ich möchte dazu kurz in die Historie gehen, denn wir wissen, dass Pensionisten natürlich ganz andere Artikel kaufen und Pensionisten mit dieser Regelung eigentlich immer schlechter fahren. Das heißt, der Wert ihrer Pension nimmt in Wirklichkeit von Jahr zu Jahr ab, so natürlich auch im heurigen Jahr. Bis zum Jahr 2016 gab es noch den sogenannten Pensionistenpreisindex, der tatsächlich wirklich geschaut hat, was Pensionisten brauchen. Dieser war in der Regel immer höher als der Gesamtindex. Das hängt auch damit zusammen, dass vor allem elektronische Geräte oft viel, viel billiger sind, einfach nicht so im Preis steigen. Das sind alles Produkte, die in Wirklichkeit Pensionisten nicht so oft brauchen oder oft gar nicht bauchen. (Abg. Loacker: ... Fernseher, das kaufen alte Leute!) Es gibt sehr viele Pensionisten in unserem Land, die überhaupt keinen Computer haben, daher auch kein Zubehör brauchen.
Das ist auch einer der Gründe, warum wir sagen, dem Gesetz ist zwar Genüge getan, aber für die Betroffenen ist es nicht so grandios, großartig, dass sich die Regierung wirklich auf die Schulter klopft, und wir hätten gerne, dass dieser Pensionistenpreisindex wieder eingeführt wird, damit man ein bisschen klarer sieht, was jemand braucht, der schon in Pension ist, der vielleicht schon jenseits der 70 Jahre alt ist.
Das ist für uns auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir wissen, es gibt ja Pensionisten – zum Glück leben sie noch –, die auch schon den Krieg erlebt haben. Das sind die Leute, die unser Land aufgebaut haben, die den Wohlstand erarbeitet haben. Wir haben in den letzten fünf Jahren, in dieser Regierungsperiode, zig Milliarden hinausgeschmissen, beispielsweise für Impfdosen, die in weiterer Folge vernichtet werden mussten, aber bei den Pensionisten wird geknausert. Und da stellt sich diese Frage der Gerechtigkeit, die es meines Erachtens da wieder einmal in den Vordergrund zu stellen gilt: zu schauen, was die einzelnen Personengruppen brauchen.
In diesem Zusammenhang stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Inflationsausgleich um 5,5 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension – Pensionistenpreisindex berücksichtigen jetzt! (Pensionsanpassung 2025)“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2025 beinhaltet.“
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Nicht für Luxuspensionen! (Beifall bei der FPÖ.)
16.02
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker (MA), Mag. Christian Ragger, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Inflationsausgleich um 5,5 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension – Pensionistenpreisindex berücksichtigen jetzt! (Pensionsanpassung 2025)
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7 Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 4141/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2709 d.B.) in der 276. Sitzung des Nationalrats am 19. September 2024
Die von der schwarz-grünen Bundesregierung vorgeschlagene Pensionserhöhung für das Jahr 2025 stellt auf das Gesamtpensionseinkommen ab und begrenzt die volle Pensionsanpassung mit 4,6 % (also in der Höhe des Anpassungsfaktors 2025) auf Gesamtpensionseinkommen, die 6.060 Euro nicht überschreiten (dieser Grenzwert entspricht der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage 2024).
Es gibt in Österreich aktuell keine gesetzliche Höchstpension: die näherungsweise Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG–Alterspension beträgt 2024 4.054,54 Euro brutto (Richtwert auf Basis der Höchstbemessungsgrundlage).
Seit Jänner 2016 wird in Österreich kein Pensionistenpreisindex mehr ausgewiesen. In einem Beitrag der „Salzburger Nachrichten“ hieß es dazu am 25. Februar 2016:
Österreichs Pensionisten sind in Zukunft bei der Abschätzung der sie betreffenden Teuerungen wieder auf sich selbst angewiesen. Die Statistik Austria hat nach 15 Jahren mit Jänner 2016 die Berechnung des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) eingestellt. "Wir sind damit nicht mehr beauftragt worden, der Vertrag wurde nicht verlängert.“1
Auftraggeber des im Jahr 2001 eingeführten Preisindex für Pensionistenhaushalte war der Österreichische Seniorenrat, der als Dachverband österreichischer Pensionisten- und Seniorenorganisationen fungiert. Ihm obliegt die gesetzliche Interessensvertretung der österreichischen Pensionisten.
Die auf Pensionistenhaushalte anzuwendenden Teuerungsraten sind regelmäßig höher als die allgemeinen Inflationsraten ausgefallen. Gesundheitspflege, Lebensmittel, Betriebs- und Heizkosten, Nahrungsmittel und Konsumgüter des täglichen Gebrauchs waren für diesen Pensionistenpreisindex nachhaltige Indikatoren der Inflationsbelastung für die Senioren.
Die Inflationsentwicklung der letzten Jahre hat die heimischen Pensionisten auf die ökonomische Verliererstraße gebracht und sie in die Armutsfalle getrieben. Deshalb braucht es eine Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex und ein kräftiges Zeichen bei den Pensionsanpassungen für alle jene, die betragsmäßig unter der ASVG-Höchstpension liegen. Eine Anpassung von 5,5 Prozent ist daher gerechtfertigt und eine Basis für die ältere Generation, um 2025 nicht in die Armutsfalle zu geraten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2025 beinhaltet.“
1 https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/berechnung-des-pensionistenpreisindex-eingestellt-1714579
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Das Wort steht bei Herrn Abgeordneten Klubobmann Wöginger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.