16.46

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kehre zu den Pensionen zurück. Altersarmut ist leider ein Thema. Nicht alle kommen mit ihren Pensionen gut durch, auch Künstlerinnen und Künstler nicht.

Einsamkeit im Alter ist ein Thema, aber auch die Angst vor Krankheit. Wenn Menschen krank sind, dann müssen sie leider feststellen, dass unser Gesundheitssystem erodiert ist (Ruf bei der ÖVP: Gibt’s ein besseres?), nicht mehr die volle Leistung erbringen kann. Daher ist es, glaube ich, ganz wichtig, gute Vorschläge, die wir nicht zum ersten Mal einbringen, zum Thema Verbesserungen im Gesundheitssystem immer wieder auf den Tisch zu legen, denn Sie haben die Patientinnen und Patienten um die Patienten­milliarde betrogen. Ich traue mich das so zu sagen. (Ruf bei der ÖVP: Tut nicht alles krankreden!)

Diese Patientinnen- und Patientenmilliarde fehlt, sie fehlt jetzt in vielen, vielen Bereichen. Wir haben einen Engpass und Notstand beim Pflegepersonal, das wunderbare Arbeit leistet. Vorschläge von uns wie jenen, die Ausbil­dung kostenlos anzubieten, sind an euch gescheitert. Der Vorschlag, Studierende zu bevorzugen, vorzureihen, die sich verpflichten, eine Zeit lang in staat­lichen Einrichtungen, in Krankenhäusern zu arbeiten, wurde von euch verhindert.

Andere Vorschläge von uns: Wenn man zum Beispiel binnen 14 Tagen keinen Termin bei einem Facharzt, bei einer Fachärztin bekommt, kann die Not­rufnummer 1450 einspringen, könnten auch Wahlärzte und Wahlärztinnen mit einer gewissen Quote als Ultima Ratio einspringen. All das sind und wären Beispiele – die ich dann auch noch in Form eines Antrages auf den Tisch legen möchte – dafür, wie verhindert werden kann, dass neben Einsam­keit, Nichtauskommen mit dem Geld und der Angst vor Krankheit auch noch die Angst davor besteht, nicht rechtzeitig zum Arzt, zur Ärztin zu kommen, wenn man fachliche Hilfe braucht.

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Millionärssteuer statt Sparpaket für eine Patientenmilliarde zur spürbaren Ver­besserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der zur ausreichenden Gesund­heitsversorgung im ambulanten Bereich und damit zur Umsetzung einer Ter­mingarantie endlich die versprochene Patientenmilliarde eingelöst wird.

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Gehen Sie bitte in sich und denken Sie darüber nach, dass das für viele, viele Menschen in Österreich jetzt im Moment die beste Lösung wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun möchte ich mich kurz und bündig verabschieden – ich verspreche es. Alle, die mich kennen, kennen mich mit all meinen Stärken, aber auch mit all meinen Schwächen (Abg. Hörl: Na geh!), und alle, die mich kennen, wissen, dass ich mich zeit meines politischen Lebens für ein gutes Leben für alle Kinder in diesem Land starkgemacht habe – ich war ja zuerst Kinder- und Jugendsprecherin –, für ein gutes Leben, für gute Arbeitsbedingungen, für Ver­einbarkeitsbedingungen, für Gewaltschutz, für das Leben für Frauen in diesem Land und seit kurzer Zeit – meine Vorrednerin hat über Kunst und Kultur gesprochen – natürlich auch für alle Anliegen von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturarbeiter:innen und für ein klares und offensives Bekenntnis zur Freiheit der Kunst.

Damit das auch in Zukunft breit angelegt und breit diskutiert werden kann, bitte ich Sie wirklich, sich am 29. gut zu überlegen, wem Sie Ihre Stimme geben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)

Mit einer Bitte, nämlich der um Nachsicht für meine Schwächen, die ich hatte und habe, verbinde ich auch einen Dank – dieses Dankeschön ist ein rie­sengroßes –: Ich bin stolz, mit unglaublich vielen Menschen zusammenge­arbeitet zu haben, mit Männern, mit Frauen, von diesen auch unglaublich viel ge­lernt zu haben, aber auch unglaublich viele neue Informationen bekommen zu haben, die ich wiederum als Politikerin anwenden konnte.

Was ich in den letzten 25 Jahren, seit ich bundespolitisch tätig bin, festgestellt habe, ist die Tatsache, dass wir früher doch etwas respektvoller mitein­ander umgegangen sind, als es mitunter heute der Fall ist. Mit Blick auf das Dan­keschön an all die Menschen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, die mit mir gearbeitet haben, von denen ich lernen durfte, möchte ich eine Person hervorheben, nämlich die große Demokratin Barbara Prammer. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie des Abg. Lausch.) Die große Demokratin Barbara Prammer, die leider viel zu früh verstor­ben ist, hat mir nicht nur zugetraut, meinen Weg zu gehen, sondern hat diesen Weg auch, solange sie konnte, begleitet.

Ich wünsche uns allen – für die Vergangenheit und die Zukunft – auch das eine oder andere Vorbild – das können durchaus auch unsere Kinder oder Enkelkinder sein, von denen wir viel lernen können.

Ich komme zum Ende, denn ich hatte versprochen, mich kurz und bündig zu hal­ten: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war mir eine unglaubliche Ehre und Freude, fast ein Vierteljahrhun­dert unserem Land gedient zu haben. Herzlichen Dank! Auf Wieder­sehen! (Allgemeiner Beifall sowie lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Millionärssteuer statt Sparpaket für eine Patientenmilliarde zur spürbaren Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin!

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7.) zum Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 4141/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Mar­kus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2709 d.B.)

Unser Gesundheitssystem verschlechtert sich zusehends. Alle spüren das, insbe­sondere natürlich ältere Mitmenschen, die auf Grund ihres Gesundheits­zustandes vermehrt auf die Leistungen unseres Gesundheitswesens angewiesen sind.

Ärzt:innen fehlen, Pfleger:innen fehlen, Operationen werden verschoben, Wartezeiten auf Termine werden länger, während die Zeit der Ärzt:innen für ihre Patient:innen immer kürzer wird. Außer, man zahlt privat.

Vor allem schwarz-blaue Perioden haben dem Gesundheitsbereich Geld entzo­gen und Schaden, wie mit der Zerschlagung der Krankenkassen, angerich­tet. Ein Schaden, dessen Ausmaß weit größer ist, als dass die sogenannte Gesund­heitsreform der schwarz/grünen Regierung ihn beheben könnte. Wir stehen vor einem Kipppunkt und müssen sofort und entschlossen handeln. Wenn wir ein Gesundheitssystem wollen, in dem es möglich ist, dass jede Person in Öster­reich einen raschen Termin bekommt, wenn sie einen braucht, indem es in Zukunft genügend Personal gibt, das nicht mehr ausgebrannt wird, braucht es leider viel, viel mehr.

Die ÖGK weist für das Jahr 2023 einen Bilanzverlust von rund 386 Mio. Euro aus. Durch den Finanzausgleich werden zwar 300 Mio. Euro für die SV zur Verfü­gung gestellt, davon gehen 80% an die ÖGK, also 240 Mio. Euro, aber es bleiben lediglich rund 200 Mio. Euro für die ambulante Versorgung übrig (rund 40 Mio. sind gebunden für Impfvorsorge, Telemedizin und Gesundheitsvorsor­ge). Diese 200 Mio. Euro decken also nicht einmal den Bilanzverlust ab, der in erster Linie durch Maßnahmen von schwarz/blau verursacht wurde.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der ÖGK ist daher unbedingt erforderlich. Die unter schwarz/blau versprochene Patientenmilliarde wur­de nie eingelöst. Es ist notwendig, dass dieses Geld endlich fließt. Damit können die Leistungsharmonisierung und ein Leistungsausbau finanziert werden und die ambulante Versorgung der Bevölkerung ausreichend sichergestellt werden.

Nur durch ausreichende finanzielle Unterstützung kann es auch gelingen eine Termingarantie für alle Versicherten umzusetzen, damit niemand mehr auf die Kreditkarte angewiesen ist, wenn eine Behandlung dringend erforderlich ist.

Mit einem Rechtsanspruch auf einen Behandlungstermin innerhalb einer bestimmten Zeit soll zukünftig sichergestellt werden, alle Menschen ihre erforderliche Be­handlung rechtzeitig erhalten. In anderen europäischen Ländern wurde das bereits umgesetzt und hat sich bewährt. In Dänemark etwa gibt es das Recht auf eine Behandlung in einem privaten Krankenhaus, wenn die Wartezeit im öffentlichen System 30 Tage übersteigt. Die Wartezeit ist dort durch die Maßnahme gesunken. In Schweden ist gesetzlich vorgeschrieben, wie lange die Wartezeit bis zu einer fachärztlichen Konsultation und anschließend bis zum Behandlungsbe­ginn maximal betragen darf. In Norwegen, das über ein gut ausgebautes telemedi­zinisches System verfügt, gibt es das Recht auf eine Antwort durch eine/n Fachärztin/Facharzt innerhalb von zehn Tagen.

Wir wollen, dass Termine über eine zentrale Anlaufstelle effizient und schnell an Patient:innen vermittelt werden. Der Gesundheitshotline 1450 wird dabei eine zentrale Rolle zukommen: Jede Patientin und jeder Patient hat dort innerhalb von zwei Stunden Anspruch auf medizinische Beratung am Telefon. Die Hotline soll aber v.a. auch ein Terminservice bieten.

Wer Beschwerden hat und nicht innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei der Fachärztin/dem Facharzt der Wahl bekommt, kann sich an die Gesundheitshotline 1450 wenden, die daraufhin einen Termin bei einer anderen Ärztin/einem anderen Arzt der betreffenden Fachrichtung vermitteln muss. Kann die 14-Tage-Frist im niedergelassenen Bereich nicht eingehalten werden, muss die Terminservice­stelle einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus oder einer eigenen Einrichtung der Sozialversicherung anbieten. Im Falle des Nicht-Einhaltens der Termin­garantie sollen Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Behandlung bei ihrem je­weiligen Krankenversicherungsträger auch einklagen können.

Um den Rechtsanspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von 14 Tagen möglich zu machen, sollen Ordinationen und Ambulanzen verpflichtet werden, einen Teil ihrer Termine für eine Buchung über 1450 zur Verfügung zu stellen.

Für die Terminvermittlung über 1450 soll nur geschultes und fachkundiges Personal zum Einsatz kommen, um sicherzustellen, dass die fachärztliche Terminvermitt­lung korrekt erfolgt. Das können beispielsweise Medizinstudierende, Pflegepersonal oder auch geschultes Rettungspersonal etc. sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der zur ausreichenden Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich und damit zur Umsetzung einer Termingarantie endlich die versprochene Patientenmilliarde eingelöst wird.“

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