18.23

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, in dieser Dienstrechts-Novelle ist nicht alles ganz so schlecht, das will ich hier schon zugestehen, beispielsweise wenn ein Unfall im Rahmen der exekutivdienstlichen Ausbildung oder Fortbildung nunmehr als Dienstunfall zählt und damit die bis dato einhergehen­den Probleme mit den rechtlichen Anerkennungsrahmenbedingungen fallen, dann ist das eine gute Sache.

Auch die Dienstfreistellung für die Rehaaufenthalte für Kinder bis zu einem Aus­maß von 14 Tagen ist wertzuschätzen, wie auch dass die Geldaushilfe oder der Gehaltsvorschuss von bisher 7 300 Euro auf 12 000 Euro erhöht werden soll. Das ist eine kleine und nicht unbedingt eklatante Erhöhung, aber ein Vorteil für die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes.

Dann sind wir aber eigentlich schon ziemlich fertig. Wenn wir uns den großen Rahmen dieser Dienstrechts-Novelle anschauen, gibt es einmal mehr von der EU diese gesamte Problematik mit der vermeintlichen Korruption im öffentlichen Dienst und den damit einhergehenden Kleinigkeiten mit Interessen­konflikten und sonstigen Vorverurteilungen oder möglichen Malversationen im öffentlichen Dienst, die in dieser Dienstrechts-Novelle unterschwellig darge­stellt werden. Wenn wir uns das genauer anschauen, dann ist das eigentlich ein offener Misstrauensantrag gegen unsere Bediensteten im öffentli­chen Dienst – und das auf allen Ebenen.

Schauen wir uns einmal zwei Punkte an, die hier besonders interessant sind, weil sie eklatant hervorstechen: Der erste Punkt ist der schon angesprochene Interessenkonflikt, der in § 43 BDG explizit ausgesprochen wird. Es war schon bisher so, dass der Beamte in der Wahrnehmung seiner dienstlichen Tätig­keiten auf das Interesse der Wahrnehmung nach außen Bedacht zu nehmen ge­habt hat. Das war schon seit jeher so. Nunmehr wird der sogenannte tat­sächliche oder vermeintliche Interessenkonflikt explizit festgeschrieben, was nicht nur einen Generalverdacht in negativer Hinsicht gegenüber allen Beamten darstellt, sondern natürlich auch den Spielraum eröffnet, dass man, wenn man will, immer einen Interessenkonflikt herbeireden oder herbei­argumentieren kann.

Besonders haarig wird es, wenn der Bedienstete vielleicht in einer politischen Institution, auf einer politischen Ebene, in einer politischen Vorfeldorga­nisation oder nur politisch tätig ist, wo man sagen könnte: Das ist jetzt ein biss­chen gefährlich. Du bist jetzt nicht mehr der Abteilungsleiter in der Abtei­lung XY, sondern wir müssen dich aus der Schusslinie nehmen. Jetzt bist du der Verantwortliche für die Expositur und da bist du im Keller gut aufgehoben.

Das wäre möglich, und daher ist das eine Misstrauensbekundung ge­genüber unseren öffentlichen Bediensteten, die ihresgleichen sucht und die wir daher auch zu Recht ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die zweite Geschichte, die ich hier erwähnen möchte, ist schon fast erhei­ternd. Da geht es nämlich um das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, in dem bis dato in der Geschlechterrolle Mann und Frau klar definiert wurde und nunmehr stattdessen das sogenannte Geschlecht Einzug hält. Was ist das ge­nau? – Das wird explizit beschrieben: Das sind also nicht nur die Darle­gungen von einer physischen Mann-und-Frau-Definition, sondern das Geschlecht wird anhand von Geschlechtsmerkmalen, der Geschlechts­identität – da reden wir von der Identität des betroffenen Bediensteten –, des Geschlechtsausdrucks – was immer das auch im Detail dann heißt – und der Geschlechterrolle, die der Bedienstete sich selbst gibt, definiert. Das macht es jetzt spannend, und in den nachfolgenden Paragrafen wird dann diese Geschlechterdarstellung auch richtig ausgerollt.

Jetzt verstehe ich schon, dass gewisse Kreise in diesem Hohen Haus eine große Affinität zu der LGBTIQ-Gesellschaft haben, aber ich kann mir nicht vor­stellen, dass es Ziel eines Bundesgesetzes ist, dass man eine Dragqueen bei­spielsweise in einem Ministerium zwischen den Gängen des Hauses herumlaufen hat oder eine, die sich vielleicht noch den Verkehr regelnd auf der Straße zum Besten gibt oder sich vielleicht als Angehöriger des Bundesheeres im Ka­tastropheneinsatz als Monument der Gleichberechtigung des Geschlechts darstellt.

Das ist nicht, was wir wollen! Das ist es wahrlich nicht! Ich denke, allein an die­sem Ansatz sieht man schon, welche falsche Richtung in dieser Frage der Geschlechterrolle generell, aber gerade auch im Bereich des öffentlichen Dienstes und bei der Handhabung oder auch bei dem Rahmen, den wir unseren Beamten und Verwaltungsbediensteten vorgeben, eingeschlagen wird.

Ich denke mir, das wird noch große Probleme schaffen, denn wenn sich jemand findet, der das so auslebt, wie das da drinsteht, dann gute Nacht allen im Ministerium und jedem Minister, der damit betraut ist! Vor allem stellt sich dann die Frage, ob ein Mann, der sich als Frau fühlt, bei der Frauenorganisation der FSG gut aufgehoben ist und dort auch die gleiche Unterstützung kriegt wie die Frauen – oder ob sich die Frauen bei einer solchen Wahrnehmung vielleicht ein bisschen veräppelt fühlen, wie man es schon bei den olympi­schen Spielen gesehen hat; das war ja auch nicht unbedingt im Sinne des Erfinders.

Vielleicht noch ein kurzer Sidestep zur ÖVP: Dass die da schmerzbefreit ist, das ist mir eh klar. Ihr habt euch als Familienpartei schon lange verabschiedet (Heiterkeit des Abg. Zarits), ihr habt jetzt offensichtlich auch die Dragqueenabtei­lung gut besetzt; und wie bei euch Personalvertretung ausschaut, habe ich erst heute kurzfristig erfahren: nämlich dass die Ex-Schwägerin vom Herrn Bundeskanzler, Frau Natascha Nehammer, noch schnell Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Finanzen geworden ist.

Na dann: Das ist wahre Personalvertretung, das ist wahre Politik für unsere öffentlich Bediensteten – gute Nacht, Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.31

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.