Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees gemäß § 35b Abs. 1 des Datenschutzgesetzes.
Ich lasse über den vorliegenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses – sofern keine Einwendung erhoben wird – im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Erheben von den Sitzen beziehungsweise ein entsprechendes Handzeichen abstimmen.
Ich stelle zuerst im Sinne des § 35b Abs. 1 des Datenschutzgesetzes die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest; das ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 2712 der Beilagen, Univ.-Prof. Gerhard Baumgartner, Dr. Christian Bergauer, Dr. Philipp Grasser, Dr. Sandra Huber und Dr.in Eva Souhrada-Kirchmayer zu Mitgliedern des Parlamentarischen Datenschutzkomitees zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist so wie im Hauptausschuss einstimmig.
Ich stelle natürlich auch ausdrücklich die Zweidrittelmehrheit fest.