14.21

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ja nicht neu; ich glaube, wir haben vier Tage vor der Nationalratswahl einen sehr ähnlichen Antrag der Freiheitlichen gehabt, der hier diskutiert wurde. Die grundlegende Bereitschaft von allen, Bargeld nicht abschaffen, sondern sichern zu wollen, damit jeder entscheiden kann, ob er mit Bargeld zahlt oder nicht, ist ja nach wie vor gegeben.

Ein Punkt, der nur am Rande vorkommt, den ich aber für wesentlich für die Öster­reicherinnen und Österreicher im realen Leben halte, ist die Bargeldbereitstellung im ländlichen Raum. Immer weniger Bankomaten, immer weniger Bankfilialen, also immer weniger Möglichkeiten, zu Bargeld zu kommen – das wird immer schwieriger. Das ist eine politische Frage. Es gibt schon Gemeinden, die auf Gemeindekosten Bankomaten von Banken mehr oder weniger anmieten. Banken behaupten, es rentiert sich nicht, und die Gemeinde muss dann extra zahlen, damit die Bürger in dieser Kleinstadt oder in diesem Dorf überhaupt Zugang zu Bargeld haben. Das heißt, die wesentliche politische Frage ist der Zugang zu Bargeld, denn andere Einschränkungen existieren in der Realität kaum.

Ich kann Ihnen gleich sagen, dass das Problem bei diesem Antrag, den die Frei­heitlichen vorlegen, sehr ähnlich dem beim Antrag ist, den sie vor der Wahl einge­bracht haben, nämlich dass die Auswirkung nicht die ist, dass das Bargeld geschützt wäre, sondern dass das Schwarzgeld geschützt wäre, dass sie die Möglichkeit von Schwarzgeld wieder in die Verfassung schreiben wollen. Wir haben eine Reihe von Gesetzen nicht nur zur Terrorismusbekämpfung, nicht nur zur Bekämpfung von Geldwäsche, sondern auch von Steuerhinterziehung, Lohn- und Sozialdumping, ille­galer Parteienfinanzierung und so weiter, die durch diese gesetzliche Maßnahme alle nichtig und ausgehebelt würden. Da sage ich Ihnen: Das wollen wir nicht.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden soll. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die die Verwendung von Bargeld einschränken, wenn es um Steuerhinterziehung geht. Zum Beispiel im Bauwesen dürfen Sie nicht mehr als 5 000 Euro bar bezahlen. Das ist eine einfachgesetzliche Einschränkung der Verwendung von Bargeld, und das halten wir für richtig. Der durchschnittliche Bürger rennt ja auch nicht mit 20 000 Euro durch die Gegend. So etwas macht nur ein ehe­maliger Finanzminister von Ihnen, der jetzt vor Gericht steht. Sonst ist das an und für sich ein eher unübliches Verhalten, dass man immer mit Tausenden Euro bar bezahlen will. Das betrifft den durchschnittlichen Österreicher nicht.

Das Dritte ist eine technische Frage. Justizminister Jabloner hat wenige Tage vor der Wahl zum Thema gesagt: Wenn Sie Bargeld in der Verfassung verankert haben wollen, dann tun Sie das bitte in den Artikel 13a B-VG oder wo auch immer hin, aber bitte nicht ins Staatsgrundgesetz von 1967 – Entschuldigung, 1867. Ich glaube, ein derartiger Appell von einem Fachmann, wie Justizminister Jabloner ohne Zweifel einer ist, sollte auch auf Sie eine gewisse Wirkung haben. Bei uns hat er die Auswirkung – wir haben damals auch einen Antrag eingebracht –, dass wir das nicht mehr ins Staats­grundgesetz hineinschreiben würden.

Auch das Zweite, das er gesagt hat, stimmt immer noch, nämlich dass die Formu­lierung, die Sie gewählt haben, vollkommen überschießend ist und viele wichtige rechtliche Maßnahmen gegen illegale Parteienfinanzierung und gegen Steuerhinter­zie­hung verhindern würde. Das wollen wir nicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.