5. Punkt

Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über den An­trag gemäß Art. 50b Z 1 B-VG iVm § 74d Abs. 2 GOG-NR des Bundesministers für Finanzen auf Ermächtigung, einem Vorschlag für einen Beschluss, den Mitglied­staaten des ESM im Rahmen des Pandemic Crisis Supports grundsätzlich Finanzhilfe zu gewähren, zuzustimmen (12/BAESM / 180 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass den Abgeordneten Informationen zugegangen sind, die der ESM als vertraulich eingestuft hat. Der Nationalrat hat sich gemäß § 74g der Geschäftsordnung ausdrücklich dazu verpflichtet, die ESM-Sicherheitsbestimmungen zu achten. Ich ersuche Sie daher, während Ihrer Redebeiträge nicht aus vertraulichen Unterlagen zu zitieren und sie nicht zu verlesen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße den Herrn Bundesminister und erteile als erstem Redner Herrn Abgeord­neten Hubert Fuchs das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.