22.17

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Befund des ehemaligen Justizministers der Über­gangsregierung, dass die Justiz einen „stillen Tod“ sterben würde, ist schon mehrfach angesprochen worden. Was diesem Befund zugrunde liegt, wurde in diesem Budget be­rücksichtigt und eine entsprechende Erhöhung der Mittel vorgenommen.

Aber es ist nicht nur das Budget, das sich im Justizbereich sehen lassen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann sich auch die österreichische Justiz sehen lassen.

Ich habe mir am Beispiel der Verfahrensdauer angesehen, wie die Verhältnisse in Öster­reich sind. Wir haben in den streitigen Zivilverfahren bei den Bezirksgerichten eine Dauer von durchschnittlich sechs Monaten, bei den Landesgerichten von rund 13 Monaten. Nur 2,3 Prozent aller streitigen Verfahren im Zivilbereich dauern länger als drei Jahre.

Im Strafrecht ist es überhaupt so, dass das Ermittlungsverfahren und das Hauptver­fahren bei den Bezirksgerichten durchschnittlich nur 0,6 Monate dauern, bei den Lan­desgerichten 1,1 Monate. Das heißt, die Verfahren sind durchaus schnell, und dieser Befund und diese Zahlen, die ich Ihnen hier nenne, stammen aus der Zeit vor dieser Erhebung und Expertise des Justizministers der Übergangsregierung.

Ein kleiner Exkurs zum Verfassungsgerichtshof zeigt uns, dass auch da die Verfahren erstmals kürzer als vier Monate sind, für ein Eilverfahren also keine Notwendigkeit be­steht, weil die Verfahrensdauer das nicht hergibt.

Und auch die Digitalisierung in der Justiz ist etwas, was durchaus Anlass zur Freude gibt. Wir haben ein elektronisches Grundbuch, Firmenbuch, die Ediktsdatei und auch die elektronische Akteneinsicht, die nun auf die Strafverfahren ausgedehnt wurde.

Die Qualität und die Akzeptanz der Entscheidungen ist sehr hoch. Es wird nur jede fünfte Entscheidung unserer Gerichte mit einem Rechtsmittel bekämpft. Sie sehen also, die Justiz funktioniert, und sie wird durch diesen Budgetansatz auch in Zukunft funktionieren und die Mittel erhalten, die sie fürs Funktionieren benötigt.

Eines, sehr geehrte Frau Kollegin Yildirim, möchte ich an dieser Stelle aber schon noch anfügen: Es ist kein Anschlag auf die Justiz, wie Sie hier gemeint haben, was der Kanzler in einem Hintergrundgespräch erzählt hat. Ein Anschlag auf die unabhängige Justiz, sehr geehrte Frau Kollegin, war das Gespräch in der Kanzlei des Anwalts, der Ihnen zuzu­rechnen ist (Abg. Yildirim: Wann?), und vor allem die Intention der Gespräche, die dort geführt worden sind. Das war ein Anschlag auf die unabhängige Justiz! (Beifall bei der ÖVP.)

22.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist vorhin untergegangen: Der Entschlie­ßungsantrag von Frau Abgeordneter Krisper ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.