13.15

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Dass das Budget unseres Bundesheers völlig unzureichend ist, sollte Ihnen eigentlich niemand mehr er­klären müssen. Eigentlich sollten alle in diesem Haus wissen, dass das Bundesheer vor einem finanziellen Kollaps steht, und wenn Sie, Frau Minister, dieses Budget jetzt auch noch als Erfolg verkaufen wollen, dann ist das eine Verhöhnung, die mir persönlich wirk­lich körperliche Schmerzen zufügt. (Beifall bei der FPÖ.) Außer Sonntagsreden bei Ka­meradschaftsbundtreffen und Lippenbekenntnissen hier im Hohen Haus (Zwischenruf des Abg. Matznetter) kommt vonseiten der Türkisen überhaupt nichts Positives zum Bundesheer. Von den Grünen erwarte ich mir nichts anderes, aber die türkisen Kollegen hier im Hohen Haus sollten sich wirklich dafür schämen.

Das ist allerdings nichts Neues. Blicken wir zurück: Seinerzeit hat der damalige ÖVP-Minister Platter, der jetzt zum Glück sein Unwesen nur mehr regional begrenzt in Tirol treiben darf (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na!), durch eine verantwortungslose Entscheidung den Grundwehrdienst von acht Monaten auf sechs Monate verkürzt. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Dieses politische Wahlzuckerl hat einen dauernden Verfassungs­bruch eingeleitet.

In unserer Bundesverfassung steht: „Dem Bundesheer obliegt die militärische Landes­verteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.“ – Die ver­fassungsrechtlichen Bestimmungen stimmen mit der tatsächlichen Realität nicht einmal im Ansatz überein. Wir haben in Österreich de facto ein Berufsheer, welches sich Grund­wehrdienern als billige Systemerhalter bedient, wir haben eine Miliz, die in Wahrheit nur eine Reserve, aber keine Miliz ist und die von vielen nur als lästiges Anhängsel, im bes­ten Fall als eine Teilstreitkraft des Bundesheers gesehen wird.

Frau Ministerin, Sie sprechen so gerne von den – angeblich – 30 000 Milizsoldaten, aber Sie verschweigen uns, dass von diesen 30 000 fast die Hälfte sogenannte befristet Be­orderte sind. Das sind keine Milizsoldaten, das sind ehemalige Grundwehrdiener, die beim Abrüsten einen Bereitstellungsschein bekommen und dann für fünf Jahre auf einer Liste stehen. In der Regel betreten diese befristet Beorderten aber nach dem Abrüsten kein einziges Mal mehr einen Kasernenboden. Das sind keine Milizsoldaten. Darüber hinaus werden zu diesen ominösen 30 000 jene Milizsoldaten gerechnet, die keine Übungstage mehr haben und auch nur auf einer Liste stehen. Das sind alles Karteilei­chen. Mit Listen und Zahlen wird hier eine Scheinmiliz dargestellt, welche aber keine ist. Eine Miliz zeichnet sich dadurch aus, dass sie regelmäßig übt, aber dank Platter gibt es keine Volltruppenübungen mehr.

Jetzt ist das von vielen lange für unmöglich Gehaltene doch eingetroffen: Die Miliz wurde zum Teil mobilgemacht, und plötzlich stehen auch diese befristet Beorderten bewaffnet im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz. Sie haben nur ein Glück gehabt: dass es möglich war, diese befristet Beorderten in einer zwei- bis dreiwöchigen Einsatzvorbe­reitung auf einen aus militärischen Gesichtspunkten sehr einfachen und banalen Einsatz vorzubereiten. Es können aber auch sehr schnell Szenarien eintreten – und jetzt rede ich nicht einmal von der militärischen Landesverteidigung, sondern von Blackouts, von Terroranschlägen und so weiter –, in denen unser Bundesheer vielleicht in einen robus­teren Einsatz gehen muss und wir für die Einsatzvorbereitung keine zwei bis drei Wo­chen Zeit haben.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrge­setzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet.“

*****

Ohne diese Verlängerung des Grundwehrdienstes gibt es keine Miliz, die diesen Namen verdient. Sofern Sie am Donnerstag gegen diesen Antrag stimmen, brechen Sie gelten­des Verfassungsrecht.

Abschließend darf ich Ihnen, Frau Bundesminister, zu einem gratulieren: dass Sie erst­malig in der Geschichte unseres Bundesheers eine Teilmobilmachung unserer Miliz an­geordnet haben. – Das war es dann aber auch schon mit dem Lob.

Wenn der Einsatz vorbei ist, dann werden wir diesen genau evaluieren und festgestellte Mängel wirklich erbarmungslos aufzeigen.

Frau Minister, einen wirklich gut gemeinten Rat darf ich Ihnen auch noch mitgeben: Sprechen Sie bitte nie wieder von 30 000 Milizsoldaten, denn mit solchen Aussagen machen Sie sich nur zum Gespött am Kasernenhof. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Laimer.) Und wenn Sie glauben, dass Ihre Aussage wirklich richtig ist, dann muss ich Ihnen raten: Tauschen Sie Ihre militärischen Berater aus, die Ihnen da wie Salzburger Stierwascher Potemkin’sche Dörfer verkaufen.

Abschließend wünsche ich allen Kameraden, die als Soldaten im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz stehen, viel Soldatenglück und einen erfolgreichen Einsatz. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Laimer.)

13.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kassegger. Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7, Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (55d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanz-gesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 27. Mai 2020

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 sieht für die UG 14 - Militärische Angelegen­heiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von nur 2,5 Milliarden EUR vor. Das Österreichische Bundesheer ist aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung nicht mehr in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag voll-umfänglich zu erfüllen. Unter Verteidigungsminister Mario Kunasek hat der General-stab in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und später die Fortschreibung mit dem Be­richt „Unser Heer 2030“ ganz klar die problematische finanzielle Ist-Situation dargestellt. Auf Grund der Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist, sowie der allgemeinen Wehrpflicht.

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als un­taugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister PLATTER dem Bundes-heer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Auf-wachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Die chronische Unterdotierung brachte jedoch einen schweren Mangel an Ausrüstung und Ausstattung. Der Wegfall der Übungspflicht und die reduzierten Ausbildungskapazitäten führen zu Personal-knappheit bei der Miliz. Dies alles wirkte sich negativ auf die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Miliz aus, so die Erkenntnis 2019 der Ressortführung selbst!

Die FPÖ begrüßt die Aufbietung von Teilen der Miliz des österreichischen Bundeshee­res. Die Milizverbände und -einheiten weisen allerdings einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzu­machende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffen-übungen einzuführen. Diese Maßnahmen sind umgehend umzusetzen, weil niemand weiß, ob wir nicht nur 3000 Mann, sondern alle Soldaten brauchen werden. Die Bundesregierung ist aufgefor­dert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und seiner Bevölkerung un­verzüglich zu setzen!

Der wesentlichste Schritt dazu ist durch die Änderung des Wehrgesetzes die Wiederein­führung der 8 Monate Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, diese auszubilden und die Möglichkeit gemeinsam zu üben und sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde auch damit endlich der laufend praktizierte Verfassungs-bruch abgestellt werden. Mit diesem Modell 6+2 wäre auch die Verlängerung der Grundwehrdiener nicht notwendig gewesen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrge­setzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Romana Deckenbacher. – Bitte, Frau Abgeordnete.