Debatte gemäß § 74 Abs. 3 GOG
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben in der Präsidiale eine Einigung über die Redezeit erzielt. Die Redezeit ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf 5 Minuten beschränkt. Darüber hinaus wurde zwischen den Klubs folgende Redeordnung vereinbart: eine Rednerrunde mit 5 Minuten pro Klub, jeweils contra und pro.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.