10.37

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regie­rungsmitglieder! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Bundesminister, kürzlich wurden Sie in einem Interview mit dem „Ku­rier“ gefragt, was für Sie persönlich militärische Landesverteidigung bedeutet und was dafür notwendig ist. Ihre Antwort war in meinen Augen sehr ernüchternd – ich darf zi­tieren –:

„Die militärische Landesverteidigung ist in der Verfassung, den Gesetzen und der öster­reichischen Sicherheitsstrategie vorgesehen. Auch im Regierungsprogramm ist dieser Begriff festgehalten“, um darüber zu diskutieren, was in der Verfassung steht. Nachdem nochmals nachgehakt wurde, was für Sie persönlich nun wirklich Landesverteidigung bedeutet, fügten Sie hinzu: „Üblicherweise wird sie nur in Zusammenhang mit schweren Waffengattungen diskutiert.“

Sehr geehrte Frau Bundesminister, als Landesverteidigungsministerin sollte es Ihnen bewusst sein, dass die militärische Landesverteidigung ein integraler Bestandteil einer umfassenden Landesverteidigung und gerade deswegen in unserer Bundesverfassung verankert ist. Der Begriff Landesverteidigung ist also ganz sicher nicht im Regierungs­programm genannt, damit man darüber diskutieren kann, was in der Verfassung steht. Unsere Verfassung bildet die Grundlage und den Rahmen für die Arbeit in der Politik.

Ihnen ist sicher bewusst, dass sich Österreich in Artikel 9a Bundes-Verfassungsgesetz zur umfassenden Landesverteidigung bekennt. Ich habe jedoch das Gefühl, Sie müssten sich Absatz 2 nochmals genauer durchlesen, dieser besagt nämlich, dass zur umfassen­den Landesverteidigung die geistige, die zivile, die militärische und die wirtschaftliche Lan­desverteidigung zählen.

Die von Ihnen bisher genannten Pläne würden de facto eine Abschaffung der militäri­schen Landesverteidigung bedeuten, und dies wäre ein Bruch unserer österreichischen Verfassung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihr Vorgänger, Kurzzeitverteidigungsminister Starlinger, schlug bereits in seiner Amtszeit Alarm und gab bekannt, dass unser Heer 17 Milliarden Euro an zusätzlichem Budget benötigt, damit es seine sicherheitspolitischen Aufgaben auch wahrnehmen kann. Unser Bundesheer sollte daher in Anbetracht der Umstände nicht weiter geschwächt, sondern vielmehr gestärkt werden.

Frau Bundesminister, eingangs haben Sie erwähnt, Sie waren unterwegs, Sie waren vor Ort bei der Truppe, auf den Truppenübungsplätzen, in den Kasernen, haben sich ange­sehen, wie es der Truppe und den Mitarbeitern vor Ort geht, und haben festgestellt: Vor Ort kann man nicht mehr sparen! Vor Ort ist das Militär wirklich am Hungertuch ange­kommen, und es hat niemand mehr die erforderliche Ausrüstung, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Weiters haben Sie erwähnt, dass keine Garnisonen geschlos­sen werden. Was ist mit Garnisonen, wenn es nur eine Kaserne gibt? Ist das auch in der Definition inbegriffen oder ist es wie vor einem Jahrzehnt, als es darum ging, ob einige Garnisonsstandorte gesperrt werden? Das ist aus Ihrem Bericht nicht hervorgegangen. Anscheinend sollten 3 000 Arbeitsplätze eingespart werden. Wie können Sicherheit und Souveränität angesichts dieser Reformpläne garantiert werden?

Den Schaden, den Sie seit Ihrem Amtsantritt beim Militär angerichtet haben, können Sie in Ihrer Aktivzeit als Verteidigungsministerin nicht mehr gutmachen. (Beifall bei der FPÖ.) Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen sich im Ernstfall im eigenen Land sicher fühlen – das können sie nur, wenn das österreichische Bundesheer seine verfassungsmäßigen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung auch tatsächlich erfüllen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

10.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte.