17.38

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es steht eine Novelle des Grundbuchgesetzes an, mit der wir vor allem beschließen wollen, dass das Instrument der Rangordnung und auch jenes der Treuhändervollmacht wesentlich vereinfacht und leichter zugänglich gemacht werden.

Mit dem Grundbuch ist Österreich immer schon vorangegangen. Es stellte die erste vollständige Erfassung der gesamten Flächen im gesamten Staatsgebiet dar – jedenfalls im damaligen –, und es erfasste zu jedem Grundstück die Eigentumsverhältnisse, die Belastungen, die darauf liegen, die Rechte anderer an diesen Grundstücken, wer über das Grundstück gehen darf, wer Wasser darüber leiten darf, wer Wasser entnehmen darf, wer ein Pfandrecht darauf hat. All das wurde in einem öffentlichen Buch eingetragen und war dort für alle öffentlich einsehbar.

Jeder kann bis heute das Grundbuch einsehen und dort nachsehen, wem das Grund­stück mit dem schönen Haus gehört, dort nachsehen, ob man drübergehen darf, dort nachsehen, ob eine Absicherung für das Nachbargrundstück verpflichtend ist, dort nachsehen, ob es belastet ist. Das muss nicht begründet werden und es muss auch kein rechtliches Interesse an dieser Information bestehen. Es ist ein öffentlich zugängliches Register, aus dem jeder Informationen entnehmen darf, die für die Allgemeinheit zugäng­lich sind.

Auch auf einem anderen Gebiet waren das Grundbuchsrecht und das Grundbuch weg­weisend, und zwar im Bereich der Digitalisierung. Das Grundbuch wurde bereits in den 1980er-Jahren digitalisiert, damals zunächst bei den Einlagen, dann später bei den Eingaben und jetzt auch nach und nach im Bereich der Urkundensammlung.

Diese beiden Bereiche sind auch wesentliche Stützen und wesentliche Instrumente, mit denen man in die Zukunft gehen muss. Digitalisierung und Informationsfreiheit sind zwei wesentliche Punkte, die wir aus dem Grundbuchsrecht in alle anderen Rechtsgebiete übertragen wollen und werden, und genau aus diesem Grund werden wir uns, so wie schon früher, auch jetzt das Grundbuch als leuchtendes Vorbild nehmen und diese beiden Bereiche voranbringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.41

Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße Frau Bundesministerin Zadić und erteile Frau Abgeordneter Selma Yildirim das Wort. – Bitte.