19.58

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Novellierung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes ist aufgrund der 5. Geldwäsche­richtlinie erforderlich. Die wesentlichen Neuerungen sind: die verstärkten Sorgfalts­pflich­ten im Zusammenhang mit Drittländern mit hohem Risiko, die Einführung neuer Bestim­mungen für Unternehmensgruppen, der verbesserte Schutz von Hinweisgebern, die Geldwäscheverdachtsmeldungen erstatten, die Verordnungsermächtigung für die Kam­mer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – in dieser Verordnung hat die Kammer festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Onlineidentifikation möglich ist –, und auch die Ermöglichung der Kammerwahlen auf elektronischem Weg und eine Bestellung von Kanzleikuratoren für Gesellschaften sind in dieser Novelle mitverankert.

Eine Novellierung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes ist ebenfalls in diese Richtlinie hineingepackt, da sind die wesentlichen Neuerungen, die ersten beiden Punkte – ver­stärkte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Drittländern und besserer Schutz von Hinweisgebern – ident mit dem vorher Genannten; sie enthält auch – das ist besonders auf Covid-19 bezogen – eine gesetzliche Klarstellung, dass Bilanzbuchhalter bei Durch­führung der Kontrollen nach dem COVID-19-Förderprüfungsgesetz auch vertreten dürfen, und die Verordnungsermächtigung für die WKO als zuständige Behörde. In die­ser Verordnung hat die Behörde festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Online­identifikation möglich ist.

Ein zusätzlicher, sehr erfreulicher Punkt, den wir heute hier mitbeschließen, ist die Möglichkeit für all jene Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben, den Titel Meisterin oder Meister gleich einem akademischen Grad auch in Ausweisen und Urkun­den zu führen. Das ist aus meiner Sicht ein ganz starkes Zeichen der Wertschätzung unserer Handwerkerinnen und Handwerker. Wir haben in Österreich Handwerk mit Weltruf, und das ist ein sichtbares Zeichen nach außen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.01

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.