21.59

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Ich werde jetzt kurz erklären, worum es bei dieser Regierungsvorlage bezüglich Auslandsösterreicher-Fonds geht. Diesen Fonds gibt es seit 1967, und er hat den Zweck, dass er im Ausland lebenden österreichischen Staatsbürgern ermöglicht, in materiellen Notsituationen Unterstützung zu bekommen. Mit dem Bundesgesetz, das hier heute am Tisch liegt, wollen wir die Zuwendungsgrenze im sogenannten vereinfachten Genehmigungsverfahren von 1 000 Euro auf 1 500 Euro erhöhen und somit genau denen, die es auch wirklich brauchen, noch treffsicherer helfen.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, und da wurde ein Argument immer wieder vorgebracht, nämlich dass wir die Mittel des Fonds, der jetzt mit 600 000 Euro dotiert ist, an sich nicht erhöhen. Dazu möchte ich sagen – was auch schon im Ausschuss erwähnt wurde –, dass dieser einerseits bisher nicht ganz ausgeschöpft wurde und andererseits nicht nur vom Bund gespeist wird, sondern von allen neun Bundesländern gemeinsam mit dem Bund. Das heißt, wenn man da die Notwendigkeit sehen würde, die Mittel zu erhöhen, müsste man das dann auch auf dieser Ebene klären. Das kann der Bund nicht im Alleingang machen. Der Fonds wurde aber bis jetzt wie gesagt nicht ausgeschöpft, und ich glaube, die Treffsicherheit zu erhöhen ist einmal eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme. Das war es im Prinzip auch schon. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.