13.50

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Müller, vielen Dank für diese Beantwortung. Sie ha­ben zwar wichtige Fragen wegen laufender Untersuchungen nicht beantwortet (Ruf bei der FPÖ: Oje! – Ruf bei der ÖVP: Na geh!), und dafür habe ich Verständnis, ich glaube nur, man muss teilweise Ihre Antworten ein wenig übersetzen, damit das auch für alle verständlich ist, wenn Sie hier Tausende Paragrafen zitieren.

Im Prinzip geht es darum, dass wir hier im Nationalrat gewisse Regeln beschließen, damit es gewisse Voraussetzungen gibt; so braucht man zum Beispiel, um mit einem Auto zu fahren, einen B-Führerschein. Genauso gibt es Regeln, wenn man Bankdi­rektor werden will. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Da gibt es die FMA, die überprüft, ob jemand dazu geeignet ist, als Bankdirektor eine Bank zu führen, weil das halt der Er­füllung spezieller Anforderungen bedarf. Und genauso gibt es Regeln für Vorstände von Glücksspielunternehmen. Sie haben ja selber gesagt: eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart. (Abg. Kickl: ... mit Monopol!) Das sind die Voraussetzungen, die das Parlament beschlossen hat. Abgeordneter Kurz – der den Saal verlassen hat – hat das im Ministerrat beschlos­sen, Kollege Wöginger hat das hier beschlossen und so weiter. Das haben wir hier beschlossen, dass es diese Regel gibt.

Sie als Finanzminister und davor Herr Löger waren quasi eine Art Polizisten, die über­wacht haben, dass das auch passiert. Das ist vergleichbar mit einem Flugzeugcockpit. Da gibt es auch die Regel, dass es einen Piloten und einen Kopiloten gibt, aber beide müssen fliegen können. Beide müssen – bevor sie ins Cockpit einsteigen dürfen und mit dem Flieger losfliegen – beweisen können, dass sie gelernt haben, mit diesem Flugzeug zu fliegen.

Bei Glücksspielunternehmen gilt das genauso, und was passiert ist, ist, dass Minister Löger offensichtlich der Meinung war, dass der eine fliegen kann, nämlich der Pilot, aber der Kopilot, Herr Sidlo, eh nicht fliegt, sondern nur die Durchsagen macht, und deswegen nicht fliegen können muss.

Ich sage Ihnen eines: Wenn ich in ein Flugzeug einsteige, dann gehe ich davon aus, dass dort vorne beide fliegen können. Genauso erwarten wir als Parlament, dass, wenn ein Glücksspielkonzern jemanden in den Vorstand beruft, dort beide oder alle drei imstande sind, die Regeln zu befolgen und das gelernt haben, was sie da tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein einfacher Blick auf den Lebenslauf von Herrn Sidlo zeigt: Er hat es nicht gelernt! Er hatte nie mehr als zehn Mitarbeiter, jetzt sollen ihm Tausende Mitarbeiter unterstellt sein. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, das sieht man auf den ersten Blick. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Belakowitsch: Der kann sich ...!)

Das hat auch Herr Rothensteiner gesehen, ÖVP-Urgestein und Aufsichtsratschef, denn er hat dem ehemaligen ÖVP-Minister Löger ja gesagt: Ich kann ihn nicht bestellen, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Personalberater hat gesagt, dass Sidlo die Voraussetzungen nicht erfüllt. Es war von Anfang an klar, da wird jemand ins Cockpit gelassen, der dort nichts verloren hat, und Minister Löger hat das durchgewunken und beide Augen verschlossen (der Redner verdeckt mit den Händen zuerst seine Augen, dann seinen Mund und anschließend seine Ohren), auf diese Art niemandem etwas gesagt. Natürlich hat er sich damit schuldig gemacht, natürlich steht er nicht zufällig unter Verdacht und wird als Beschuldigter in einem Verfahren geführt, in dem es um Bestechlichkeit, Bestechung, Amtsmissbrauch und Untreue geht.

Das ist zu Recht der Fall, und da kann der abwesende Abgeordnete Kurz noch so oft sagen, dass er alle klagen wird, die das behaupten. Da kann er gleich einmal damit beginnen, die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu klagen, und das schaue ich mir an, ob er das tut! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Natürlich ist das unangenehm, wenn der ehemalige ÖVP-Finanzminister Pröll, das ÖVP-Urgestein Rothensteiner, der ehemalige ÖVP-Finanzminister Löger und der ÖVP-Mann Schmid da als Beschuldigte geführt werden. Das macht die Wirtschafts- und Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft. Und da kann Herr Kurz sagen, er kann jeden klagen, wenn er will, wenn dieser das behauptet – dann soll er halt die Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft klagen oder mich, ich habe damit kein Problem! Ich finde, sie macht gute Arbeit und sie verdient die Unterstützung des Parlaments und nicht irgendwelche Klagen von Abgeordneten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Ein abschließendes Wort zu Herrn Schmid: Das, was wir wissen, ist, dass er Geheim­unterlagen zum Thema Glücksspiel, über Konzessionsvergaben fotografiert und an die Novomatic schickt. Das sind Unterlagen, die sind so geheim, die kriegen wir hier alle nicht – so eine Geheimhaltung! Das Parlament darf sie nicht sehen, aber er fotografiert sie und schickt sie an den Chef der Novomatic, den Chef eines Glücksspielkonzerns! (Abg. Belakowitsch: Was schreien Sie denn so?)

Vier Stunden später gibt es einen Termin des Eigentümers und des Chefs der Novo­matic mit dem damaligen Finanzminister Löger. Worüber haben die geredet? Über das Wetter? – Ich glaube, die haben übers Wetten gesprochen, nämlich genau über die Unterlage, die da abfotografiert wurde, und es ist wohl jedem klar, dass die nicht übers Wetter, sondern übers Wetten gesprochen haben.

Ich sage Ihnen eines zum Abschluss: Wenn Abgeordneter Kurz hier behauptet, er ha­be von alledem nichts gewusst, obwohl wir aus Chatprotokollen wissen, dass Herr Blü­mel, dass er selbst monatelang an diesem Deal und Gegendeal mit der FPÖ beteiligt waren, dann glaube ich ihm kein Wort. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.  Abg. Nehammer – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Krainer –: Hoscher!)

13.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.