Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Gibt es einen Einwand, gleich zur Abstimmung zu kommen? – Nein.

Somit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird, in 351 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Abgeordneter Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag be­treffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 362 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer für die Kenntnisnahme dieses Berichts ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Be­richt ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Be­richt 363 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.