18.53

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Unser Antrag richtet sich darauf, dass betreffend Wertpapierge­schäfte für die Arbeiterkammer dieselben Regelungen wie für die Wirtschaftskammer gelten sollen. Die beiden Kammern schwimmen ja im Geld und haben dreistellige Millio­nenbeträge in Wertpapiere investiert. Während die Wirtschaftskammern bei ihren jährli­chen Abschlüssen – so eine Kammer macht ja keine echte Bilanz, die macht ja nur eine Form von Abschluss (Zwischenruf des Abg. Hörl) – ausweisen muss, wie viel Wertpa­piergewinne und ‑verluste sie macht und das der Aufsicht, nämlich der Frau Wirtschafts­ministerin, bekannt ist, muss die Arbeiterkammer das nicht machen, sondern diese sal­diert die Wertpapiergeschäfte und weist nur eine Gesamtsumme an Wertpapiererträgen aus.

Unser Ansinnen ist es, dass das auch die Arbeiterkammer aufgliedert, damit die einzel­nen Finanzanlagen und deren Gewinne und Verluste separat ausgewiesen werden – also die gleichen Regeln für alle Kammern. Man würde meinen, es wäre nicht zu viel verlangt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Kammer auch das wissen, was die Selbstständigen von ihrer Kammer erfahren.

Sie werden nachher bei den Gegenargumenten ganz eigenartige Dinge hören, wie zum Beispiel, dass das ein Anschlag auf die Selbstverwaltung sei. – Moment, also wenn die Wirtschaftskammer das offenlegen muss, ist es kein Anschlag auf die Selbstverwaltung, aber bei der Arbeiterkammer soll es einer sein? – Das ist nicht logisch. In Wirklichkeit geht es da um ein Machtkartell von ÖVP und SPÖ, weil natürlich die ÖVP fürchtet: Oje, wenn man jetzt bei der Arbeiterkammer mehr Transparenz schafft, dann könnte ja je­mand auf die Idee kommen, man wolle bei der Wirtschaftskammer auch noch etwas mehr Transparenz haben; und Transparenz wollen wir ja gar nicht. – In Wirklichkeit geht es also darum, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Kammer gleich viel erfahren wie die Selbstständigen.

Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, hören Sie sich jetzt einmal an, mit welchen hanebüchenen Argumenten argumentiert wird, warum Sie nicht wissen sollen, was mit Ihrem Geld passiert! (Beifall bei den NEOS.)

Ich muss noch einen Entschließungsantrag einbringen.

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, eine Sekunde, denn jetzt muss ich Ihre Redezeit noch einmal starten, weil das natürlich auf Ihre Redezeit geht. – So, jetzt geht es, bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ände­rung des Arbeiterkammer-Gesetzes: detaillierte Finanzergebnis-Darstellung gemäß der Wirtschaftskammer-Haushaltsordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Regierungs­vorlage zur Änderung des Arbeiterkammergesetzes vorzulegen, die eine detaillierte Dar­stellung der Arbeiterkammer-Finanzergebnisse analog zur Haushaltsordnung der Wirt­schaftskammern vorsieht.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

18.56

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Änderung des Arbeiterkammer-Gesetzes: detaillierte Finanzergebnis-Dar­stellung gemäß der Wirtschaftskammer-Haushaltsordnung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 55. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO: detaillierte Finanzergebnis-Darstellung gem. Wirtschaftskammer-HO (396 d.B.) – TOP 12

Während die Wirtschaftskammern in ihren Rechnungsabschlüssen ein relativ de-taillier­tes Finanzergebnis darstellen (20 Positionen), wobei u. a. auch die Wertpapierverluste dargestellt werden, stellen die Arbeiterkammern nur das saldierte Finanzergebnis dar. Aus den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen kann man deshalb beispielsweise die Wertpapierverluste nicht herauslesen. Weder den Mit-gliedern, noch der Aufsicht - dem Arbeitsministerium - sind diese Verluste bekannt. Diese Intransparenz ist nicht zufrieden­stellend. Die Arbeiterkammern müssen ihre Finanzergebnisse in den Rechnungsab­schlüssen künftig zumindest entsprechend der Haushaltsordnung der Wirtschaftskam­mern darstellen.

Untergliederung des Finanzerfolgs der Wirtschaftskammern gem. WK-Haushaltsordnung

https://www.wko.at/service/oe/Haushaltsordnung.pdf

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Regie­rungsvorlage zur Änderung des Arbeiterkammergesetzes vorzulegen, die eine detaillier­te Darstellung der Arbeiterkammer-Finanzergebnisse analog zur Haushaltsordnung der Wirtschaftskammern vorsieht."

*****

Präsidentin Doris Bures: So, jetzt ist dieser Entschließungsantrag auch ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.