19.35

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute zu einem Antrag der FPÖ über eine gesetzliche Beschränkung der Überziehungszinsen sowie über einen Antrag der Regierungsparteien über eine bes­sere Verbraucherinformation im Bereich der Finanzdienstleistungen reden.

Der Antrag der FPÖ zielt darauf ab, die Überziehungszinsen mit 5 Prozent zu deckeln – so weit, so gut. Es schaut aber ganz danach aus, als ob in diesem Antrag der Wurm drin ist. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Es sind da nämlich einige Begriffe zumindest unklar oder überhaupt gleich ganz falsch verwendet worden: Die Zinsen, die Sie als Überziehungs­zinsen bezeichnen, heißen nämlich eigentlich Sollzinsen, und die Zinsen, die Sie als Strafzinsen bezeichnen, heißen eigentlich Überziehungszinsen. (Heiterkeit und Zwi­schenruf des Abg. Wurm.)

Zusätzlich wurde bei diesem Antrag neben der falschen Verwendung der Begriffe an­scheinend auch der Sinn eines Überziehungsrahmens nicht bedacht. Der Kontokorrent­kredit oder Überziehungsrahmen ist nämlich nicht als langfristiger Kredit gedacht, son­dern, wenn man so will, als Polster für Einkommensschwankungen, also dafür, kurzfris­tige Kontoüberziehungen abzufedern. Für längerfristige Ausgaben gibt es Konsumkre­dite, und für diese Kredite zahlt man auch nur einen Bruchteil des Zinssatzes des Über­ziehungsrahmens.

Außerdem wird in dem Antrag gefordert, dass die Strafzinsen ausgesetzt werden sollen, wenn ein Konto überzogen wird. Abgesehen davon, dass der Begriff Strafzinsen in dem Zusammenhang ohnehin falsch verwendet worden ist, ist für diesen Schritt auch keine Notwendigkeit gegeben, weil gerade Überziehungsrahmen sehr einfach und unbüro­kratisch erhöht und verlängert werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Wurm, ein wiederholtes Überschreiten des Rahmens ist daher auch in Co­ronazeiten nicht nötig. Es reicht, den Rahmen anzupassen. Weiters wird gefordert, dass die Banken den Kontorahmen nicht überraschend kürzen oder kündigen sollen. Aller­dings sind beim Überziehungsrahmen – wie im Übrigen bei jedem anderen Kreditvertrag auch – Änderungen sowieso nur im Einvernehmen mit dem Kunden möglich.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nach Durchsicht des Antrages bleibt also nicht mehr viel über, dem man noch zustimmen könnte. Die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ sollten sich überlegen, ob sie nicht doch dem Antrag der Regierungsparteien zu­stimmen. Man sieht im Antrag des Kollegen Wurm nämlich, dass anscheinend auch in Teilen der Freiheitlichen Partei ein dringender Bedarf an Nachhilfe in Sachen Finanzbil­dung besteht. (Beifall bei der ÖVP und Abgeordneten der Grünen.) Genau aus diesem Grund ist eine Eingliederung der Finanzbildung in die heimischen Lehrpläne so wichtig.

Seine eigenen Finanzen im Griff zu haben, das ist nicht nur für Unternehmer wichtig sondern auch für Arbeiter, für Angestellte, für Schüler und für Studenten. Wir haben be­reits einige gesetzliche Bestimmungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Be­reich der Finanzdienstleister unterstützen sollen, nur müssen wir auch Informationsarbeit leisten. Das gilt einerseits für die Rechte der Konsumenten im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistern, andererseits aber auch für die Möglichkeit, bei finanziellen Proble­men Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Manchmal sind es nur kleine Änderungen im Finanzverhalten der Betroffenen, die durch eine entsprechende Schuldnerberatung herbeigeführt werden und so ihre finanzielle La­ge verbessern. Damit diese Maßnahmen in Zukunft öfter früh genug gesetzt werden und den Betroffenen so geholfen werden kann, braucht es einen einfacheren Zugang zur Schuldnerberatung. Wir brauchen eine Informationsoffensive für Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzbereich, und das am besten schon in der Schule. Was wir nicht brauchen ist eine zusätzliche Bestimmung, die dann im Endeffekt in der Praxis nieman­dem wirklich hilft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Totter. – Bitte.