13.44

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Der österreichischen Wirtschaft fehlen derzeit deut­lich über 100 000 Fachkräfte, und trotzdem sage ich als Unternehmer und als Interes­senvertreter der Unternehmerschaft, dass das Asylgesetz nicht das richtige Instrument ist, um diesen Bedarf zu decken (Beifall bei der ÖVP), weil ich mich als Abgeordneter und auch als Staatsbürger dem Rechtsstaat – der Herr Bundesminister hat schon aus­geführt, dass dazu natürlich auch die Menschenrechtskonvention und die Rechtspre­chung gehören – und diesem Asylgesetz in ganz besonderer Weise verpflichtet fühle. Das ist ein besonderer Schatz des Schutzes für Menschen vor Verfolgung in ihren Hei­matländern. Wir sollten dieses Gesetz und dieses Recht für diese Menschen, dieses besonders schützenswerte Recht, nicht mit Fragen der Arbeitsmigration belasten, weil wir damit der Frage des Asylrechts und der Asylgewährung nichts Gutes täten. (Beifall bei der ÖVP.)

Trotzdem sage ich dazu, dass es seinerzeit durchaus im menschlichen Sinne richtig war, jungen Asylwerbern den Zugang zu einer Lehrausbildung zu ermöglichen. Aller­dings muss man etwas selbstkritisch schon auch dazusagen, dass man seinerzeit bei diesem Erlass nicht zu Ende gedacht hat, dass es im Asylrecht halt auch solche Situa­tionen geben kann oder dass ein Asylverfahren halt auch negativ ausgehen kann. Man hat seinerzeit die Frage, was dann geschieht, nicht mitbedacht und nicht mitgelöst. Die Folge bei einem negativen Asylbescheid ist halt eine Rückkehraufforderung. Und ich sage wieder: Trotzdem ist es menschlich und natürlich auch volkswirtschaftlich richtig, Lehrlingen, denen man über diesen Sondererlass den Zugang zu einer Lehre ermög­licht hat, also asylwerbenden Lehrlingen, die aber einen negativen Asylbescheid ha­ben, nun mit dieser Regelung, die wir jetzt hier beschließen, die Möglichkeit einzu­räumen, die Lehre fertig zu machen. Das ist eine zutiefst humanistische und humane Lösung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage in diesem Zusammenhang ganz herzlichen Dank an die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokratie, der Grünen, der NEOS, dass das möglich war, und auch Ihnen persönlich, Herr Bundesminister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern, insbesondere natürlich meinem Kollegen Karl Mahrer aus meiner eigenen Frak­tion, dass es möglich wurde, diesen Vierparteienantrag zustande zu bringen.

All das, was da jetzt von freiheitlicher Seite gesagt wurde, ist natürlich – ich verwende das Wort Unsinn jetzt nicht – nicht richtig. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es gibt keinen weiteren Zugang, Kollege Amesbauer, weil der Erlass ja seit September letzten Jahres schon außer Kraft ist. Es waren nur Mangelberufe. Es ist daher auch nicht richtig, zu behaupten, dass diese Leute einem lehrplatzsuchenden Inländer einen Job oder einen Lehrplatz wegnehmen. (Abg. Amesbauer: 9 000!) Kollege Muchitsch hat auch schon ausgeführt, wie sich das mit dem behaupteten Lohndumping verhält. (Abg. Belakowitsch: Na dann!) Es gibt Kollektivverträge für alle Lehrberufe, also was soll das? Das alles stimmt nicht und dient nur der Angst- und Panikmache. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das gilt im Übrigen auch für die behauptete Funktion eines Pullfaktors. (Abg. Schell­horn: Zeitlich begrenzt!) Worin soll dieser bei einem Erlass, der seit dem September letzten Jahres außer Kraft gesetzt ist, bestehen?

Wir müssen, meine Damen und Herren, die Frage des Arbeitskräfte- und Fachkräfte­mangels lösen, aber wir müssen sie mit einem anderen Konzept lösen – und dazu braucht es viele Dinge. Es braucht noch mehr Anstrengung in der Qualifizierung von Menschen über das AMS in Verbindung mit den Betrieben. Wir haben in Österreich 30 000 Asylberechtigte, davon 10 000 unter 25 Jahren. Um die müssen wir uns beson­ders bemühen, aber natürlich nicht nur um diese, sondern um jeden, der keinen Job hat, und Qualifizierung ist der Schlüssel dazu. Wir brauchen mehr regionale Mobilität auf dem Arbeitsmarkt, und wir brauchen auch qualifizierte Zuwanderung – nicht nur, aber auch, und zwar in einem ordentlichen Ausmaß.

Ich sage auch dazu: Die Rot-Weiß-Rot-Karte, die wir 2011 eingeführt haben, ist grund­sätzlich sinnvoll und als flexibel zu handhabendes Instrument gedacht – sie erfüllt ihre Funktion nur bedingt. Das heißt, sie muss flexibler werden, ich würde sogar sagen: Re­den wir darüber, ob wir nicht ein eigenes Gesetz für den Faktor qualifizierte Zuwande­rung schaffen sollten! Da geht es dann um viele Dinge: Es geht um das Alter von Sprachdiplomen, es geht um die Anerkennung von nonformalen Kompetenzen, es geht um die Senkung der Mindestbezahlungserfordernisse, Kollege Schellhorn; es geht aber auch um die verstärkte digitale Verfahrensabwicklung – die Verfahren dauern viel zu lange – und, und, und. Zudem ist die Verwaltungspraxis zu restriktiv, ich behaupte sogar: in manchen Fällen nicht einmal gesetzeskonform restriktiv.

Das heißt: Ich glaube, wir sollten uns diesem Thema insgesamt zuwenden, im Sinne des Schutzes des Asylrechts verstärkt eine eigene Schiene aufbauen beziehungsweise diese Schiene verbessern. Ich glaube, das wäre im Sinne sowohl des Asylregimes als natürlich auch der österreichischen Betriebe, die dringend Arbeitskräfte brauchen, aber auf einem anderen Weg als über das Asylrecht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.