14.57

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher! Staatliche Organe üben die ihnen übertragene Staatsmacht treuhändig im Namen des Volkes aus und sind diesem auch für ihre korrekte Amtsführung verantwortlich. Um eben den Missbrauch dieser Macht zu verhindern, gibt es verfassungsrechtlich vorgesehene Kontrolleinrichtungen wie unter anderem den Rechnungshof.

Der Rechnungshof kann aber nur dann seine Arbeit in vollem Ausmaß erledigen, wenn er auch genug Budget zur Verfügung hat. Das Budget für den Rechnungshof beträgt 2021 36,6 Millionen Euro, das heißt, es gab im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 1,4 Prozent. Diese kleine Erhöhung ist auf der einen Seite natürlich erfreulich, aber auch wieder enttäuschend, denn leider kann der für den Rechnungshof vorgesehene Personalplan von 323 Planstellen damit wieder nicht erfüllt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof kann mit seinem Budget für das Jahr 2021 282,5 Voll­beschäftigungsäquivalente aufrechterhalten, er kann jedoch kein neues Personal ein­stellen.

Frau Präsidentin des Rechnungshofes, Sie haben erst vor Kurzem bekannt gegeben, dass der Rechnungshof angesichts der Coronakrise seinen Prüfplan ändern wird. Be­denkt man, dass es angesichts der ganzen Coronamaßnahmen einen erhöhten Prü­fungsbedarf gibt, ist es geradezu fatal, dass der Rechnungshof nicht genug Budget hat, um mehr Personal einzustellen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Bei vielen Vorgängen in unserem Staat besteht ein enormes Einsparungspotenzial. Die Analysen und lösungsorientierten Empfehlungen des Rechnungshofes sind daher unge­mein wichtig, helfen dabei, dies zu erkennen, und erleichtern die Optimierungs­prozesse. Deshalb hätte ich mir gerade angesichts der Coronakrise gewünscht, ein an die tatsächliche Arbeit des Rechnungshofes angepasstes Budget zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche die Sitzung bis zum Aufruf des Dringlichen Antrages um 15 Uhr.

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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)

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