21.31

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Justiz­ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist wenig über­raschend, dass ich an dieser Stelle betonen möchte, wie sehr ich mich über die aber­malige Erhöhung des Justizbudgets freue.

Da bereits mit dem letzten Budget die Justiz erstmals wieder ohne Rückgriff auf Rück­lagen ausfinanziert war, kann 2021 mit zusätzlichen 65,8 Millionen Euro in wichtige und dringend notwendige Projekte investiert werden. Da geht es um Investitionen in die Digitalisierung des Gerichtsbetriebes, in den Gewaltschutz, Opferschutz, in die Bewäh­rungshilfe, aber auch in einen Beginn der Verbesserung des Maßnahmenvollzugs.

Eine gewaltige Verbesserung gibt es im Bereich des Opferschutzes, unter anderem zum Beispiel dadurch, dass Kinder, die Gewalttaten im engsten sozialen Nahbereich mitan­sehen mussten, psychosoziale Unterstützung erhalten, insbesondere dann, wenn sie auch noch die schwierige Aufgabe haben, über diese Geschehnisse und Erlebnisse vor Gericht berichten zu müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mit dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz wird im Strafrecht die Möglichkeit geboten, bei Privatanklagedelikten bei der Ausforschung des Täters oder der Täterin die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen. Das ist genau der Bereich, an dem früher oft die Verletzten gescheitert sind, weil die Provider einfach die Namen nicht hergeben wollten. Jetzt müssen sie das auf gerichtlichen Auftrag hin tun.

Zivilrechtlich wird es ein eigenes Sonderverfahren geben, das ganz schnell die Durch­setzung eines Unterlassungsauftrages ermöglicht, damit Hasspostings nicht im Internet stehen bleiben müssen, bis ein gerichtliches Verfahren ausgestritten ist. Auch das ist eine gewaltige Errungenschaft und etwas, was mit den neuen Mitteln, mit den zusätz­lichen Mitteln finanziert werden wird.

Schon damals, im September, Oktober, als das Justizbudget ausverhandelt wurde, hat die Justizministerin, haben die Grünen besonderen Wert darauf gelegt, dass die Mittel für die Bewährungshilfe und auch für Deradikalisierungsmaßnahmen erheblich aufge­stockt werden. Beides sind Maßnahmen, die immens wichtig sind, um Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüßung ihrer Haft wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sie zu resozialisieren, sie dabei zu unterstützen, wieder Arbeit zu finden und ein geregeltes, gesetzestreues Leben zu führen. Warum machen wir das? Warum investieren wir als Gesellschaft Geld in die Wiedereingliederung von StraftäterInnen? – Wir machen es aus reinem Eigennutz. Wir machen es, weil es eine Investition in unsere Sicherheit ist.

Ein weiteres Thema, das in diesem Bereich sehr wichtig ist, ist der Strafvollzug selbst, und auch da gibt es eine Schwerpunktsetzung vor allem in den Justizanstalten. In einigen werden vermehrt Kurzausbildungen angeboten, bei denen die Inhaftierten – auch dann, wenn sie kürzere Haftstrafen verbüßen – Teilqualifikationen erwerben, wodurch sie dann die Möglichkeit haben, gleich nach der Entlassung einen Job zu finden. Das klingt jetzt abstrakt, aber in Wirklichkeit ist es so, dass sie beispielsweise aus dem gesamten Lehrberuf eines Kfz-Mechanikers in einigen Monaten oder in einer relativ kurzen Zeit jene Fähigkeiten erwerben, die sie brauchen, um später zum Beispiel in einem Reifenhandel zu arbeiten.

Das bedeutet nach der Entlassung: statt Sozialhilfe, Unsicherheit und Haltlosigkeit ein Job, selbstverdientes Geld, die Möglichkeit, zu zeigen, dass man etwas kann, und ein Umfeld, ein Freundeskreis, die komplett anders als zuvor sind. Genau das führt, wenn es durch Bewährungshilfe begleitet ist, dazu, dass dieser Mensch den Weg zurück in ein geregeltes Leben finden kann.

Auch im Bereich des Maßnahmenvollzugs wird es sehr gezielte Verbesserungen geben, zum Beispiel durch den Ausbau des Forensischen Zentrums Asten, das um 100 Plätze aufgestockt wird. Durch die Einstellung von qualifiziertem Personal wird schon ein we­sentlicher Beitrag zu einer qualitätsvolleren Betreuung und gleichzeitig auch zu einer Entlastung des Personals geleistet.

Der Weg, den wir gehen wollen, ist ein weiter und führt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt ist es, jetzt dieses Justizbudget zu beschließen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stefan. – Bitte.