22.39

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Ich kann mich noch erinnern, wie wir vor den Koalitionsverhandlungen gemein­sam auf die Reise geschickt worden sind und klare Hinweise bekommen haben, wo es denn in der Justiz fehlt und was notwendig ist – und das ist nicht juristisches Personal, und es ist eine ordentliche Dotierung für Digitales. Das waren unsere wesentlichen Themen.

Damals ist uns auch klar kommuniziert worden – das ist noch nicht so lange her –, dass es nicht an Staatsanwälten und nicht an Richtern mangelt, sondern eben im nicht juris­tischen und im digitalen Bereich – das konnten wir als Praktiker, das konnte ich als Anwalt auch da oder dort feststellen –, und wir haben das wirklich exzellent geschafft, das muss man sagen.

Wir haben schon jetzt mit dem Budget 2020 – wir haben darüber hinaus aber auch noch das Budget 2021 – die Aufgabe erfüllt. Mission completed, das kann man ganz simpel so sagen (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz), sodass es heute, wie ich glaube, keinen Grund zur Klage geben kann. Ich glaube auch nicht, dass es durch diverse Gesetzespakete, deren Grundtatbestände eigentlich sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht in Abänderung immer vorhanden waren, noch großer neuer Personal­ressourcen bedarf.

Ich danke aber auch Kollegen Bürstmayr, und ich möchte für den Stand der Rechts­anwälte, für die ich auch hier heraußen stehe, in dasselbe Horn stoßen. Ich darf dazu sagen, dass die Rechtsanwaltschaft nicht nur ganz klar mit beruflicher Ernsthaftigkeit die Verfahrensbeholfenen kostenlos vertritt, auch einiges in der Erwachsenenvertretung macht, wo die Kostendeckung oftmals nicht gegeben ist, nein, sie hat in den letzten Monaten und Jahren auch viele staatliche Aufgaben übernommen.

Viele Dinge vor allem auch im digitalen Bereich sind ausgelagert worden, und die Rechtsanwaltschaft hat diese Investitionen gerne gemacht, das sollte aber auch hono­riert werden. Meine Damen und Herren, der Staat regelt über das Rechtsanwaltstarif­gesetz selbstverständlich auch die Tarifsätze und das, was Anwälte verdienen können und verdienen dürfen – sie tun dies in vielen Bereichen, bei geringen Streitwerten, die unser tägliches Brot sind, nicht in übermäßigem Ausmaß –, aber, und das ist das Einzige, was ich glaube, für die Anwälte sagen zu können: Wir werden irgendwann ein­mal wie bei allen anderen Dingen valorisieren, und irgendwann indexieren und anpassen müssen.

Das ist das, was uns, glaube ich, beim Justizbudget obendrauf noch fehlen würde: wenn wir es schaffen, dass wir das Rechtsanwaltstarifgesetz an die Wertverluste der letzten Jahre anpassen. Darum, um den Segen zu dieser Sache, würde ich Sie, Frau Bundes­ministerin, und uns alle noch bitten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Scharzenberger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.