10.49

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Da einige sehr humorvolle Kollegen hier heraußen davon geredet haben, dass wir Menschen etwas wegnehmen oder die Pensionen senken – es waren humorvollste Beiträge –, habe ich mir noch einmal schnell die Analyse zu den Pensionen vom Bud­getdienst des Parlaments kommen lassen. Ich danke übrigens den Mitarbeitern dieses Dienstes, die immer sehr profunde Informationen für die Abgeordneten des Hauses aufbereiten.

Darin ist zu lesen, dass die Pensionen bis 1 000 Euro und die Ausgleichszulagen­richt­sätze um 3,5 Prozent erhöht werden. Bei Pensionen zwischen 1 000 Euro und 1 400 Euro monatlich soll der Erhöhungssatz linear von 3,5 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt, und die maßgeblichen Beträge für einen Pensionsbonus sollen weiterhin um einige Prozent erhöht werden.

Der besonders humorvolle Kollege Stöger stellt sich hier heraus und sagt, dass die ÖVP keine Pensionen bereitstellt, und erklärt uns dann mit diesem merkwürdigen Frühpen­sionsprivilegienantrag, den er aus wahltaktischen Gründen kurz vor der Nationalrats­wahl 2019 eingebracht und noch dazu auch etwas schludrig formuliert hat – er hat ein paar Dinge vergessen, die man jetzt dauernd korrigieren möchte –, dass das sozusagen ein Raub an seinen Freunden ist, die eine hohe Pension kriegen und ungefähr im selben Alter sind wie er. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Dabei vergisst er, so wie viele seiner Freunde und Genossen, die hier herinnen sitzen, dass es genau sie waren, die ge­meinsam mit Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer und uns ein Bonus-Malus-System eingeführt haben, das seine Richtigkeit hatte. Das und nichts anderes rufen wir jetzt wieder ins Leben, meine Damen und Herren, das ist das Einzige, was wir tun. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Ernst-Dziedzic und Fischer.) Es ist schon schwierig, wenn wir eure Wahlzuckerl, die euch, nebenbei gesagt, auch nichts genutzt haben, korrigieren müssen.

Lieber Kollege Wurm – du lächelst salbungsvoll vor dich hin –, du hast mich mit statis­tischen Zahlen natürlich sehr überzeugt. Ich gebe dir auch eine: Bei dieser abschlags­freien Frühpension mit 62 zahlt jemand, wenn er durchgehend Beitragsjahre hat, rund 270 000 Euro ein. Erreicht er das Lebensalter, das uns laut Statistik angeblich gegeben ist – was ich jedem wünsche –, nimmt er das Doppelte, nämlich 540 000 Euro, raus. Es könnte daher sein, dass sich das irgendwann einmal nicht mehr ausgeht. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es nicht mehr sein kann, dass man in einer Zeit unserer Lebenserwartung mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension geht. Ich sage Ihnen nur als Beispiel, dass ein Rechtsanwalt – man soll ja nicht sein eigenes Schicksal sozusagen damit verknüpfen, aber Kollege Bürstmayr ist leider nicht da – meines Alters mit 68 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen darf – jedes Jahr vorher bedeutet 5 Prozent, und die Kammerpension ist deutlich weg von jenen hohen Pensionen, die Sie hier beschlossen haben und beschließen.

Ich möchte Ihnen abschließend eines sagen – Kollege Lercher hat uns gestern gemahnt, dass wir Rudi Hundstorfer nicht in den Mund nehmen sollen; es kommt mir auch nicht in den Sinn, ihn in den Mund zu nehmen, aber zitieren darf ich ihn –: Er hat gesagt, als das ASVG-Pensionssystem eingeführt wurde, war die durchschnittliche Lebenserwartung so, dass jemand 7 Jahre in Pension gewesen ist. – Sie wissen, wie viele Jahre man jetzt hat, daher dürfen wir zu Recht darüber nachdenken, wie wir das Pensionssystem sichern. Diese Bundesregierung trifft jedenfalls die richtigen sozialen, aber auch die richtigen Sicherungsmaßnahmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

10.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Bitte.