15.24

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen! Wir befinden uns im zweiten Lockdown, und die Kosten dieser Maßnahmen sind nicht im Budget 2021 abgebildet. Das ist keine verantwortungsvolle Finanzpolitik für die Men­schen in diesem Land, wie ich meine. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)

Nun aber zum eigentlichen Punkt, dem Budget für den Bereich Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: Für die heimischen Bäuerinnen und Bauern ist das momentan eine sehr, sehr herausfordernde Zeit. Der Klimawandel beeinträchtigt die Ernteerträge, Billigpro­dukte aus dem Ausland drücken die Preise von österreichischen Qualitätsprodukten, und Schädlinge, wie beispielsweise der Borkenkäfer, vernichten ganze Wälder. Die Landwirtinnen und Landwirte sorgen in der Krise für die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln, und ich hätte mir gewünscht, dass die Landwirtschaftsministerin mit die­sem Budgetentwurf darlegt, wie sie den Bäuerinnen und Bauern die Sicherheit geben möchte, auch weiterhin von ihrem Beruf und ihren Erzeugnissen gut leben zu können. Dies ist leider nicht abgebildet, Frau Ministerin. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Zwar steigt der Geldbetrag für dieses Budgetkapitel um satte 22,3 Prozent, es kann somit mit über 595 Millionen Euro mehr als im Vorjahr verbuchen, doch nach genauerer Betrachtung gibt diese Steigerung keinen Anlass zu besonderer Freude. (Heiterkeit der Bundesministerin Köstinger.) Zuallererst: Ich finde es mehr als befremdlich, wenn ich diversen Presseaussendungen entnehmen muss, dass nun auch die Gelder für den Breitbandausbau in das Agrarbudget eingerechnet werden. Die dafür veranschlagte Summe beträgt 261,5 Millionen Euro. Somit ist ein beträchtlicher Teil des Agrarbudgets für Maßnahmen gedacht, welche so gut wie gar nichts mit diesem Sektor zu tun haben. Wie kommen Sie auf diese Idee, Frau Ministerin? (Heiterkeit der Bundesministerin Köstinger.) Was wollen Sie damit verschleiern?

Die UG 42 muss anders aufgesetzt werden, und das sind nicht nur meine Worte, sondern, Frau Ministerin, der Budgetdienst des Parlaments hat Sie eindeutig darauf hingewiesen, dass Bereiche, die nichts miteinander zu tun haben, auch monetär getrennt werden müssen.

Nun zu dem mit 157,9 Millionen Euro dotierten Waldfonds: Ich möchte betonen, dass ich in meiner Funktion als SPÖ-Agrarsprecherin grundsätzlich für Fördermaßnahmen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bin, wenn deren Flächen von Schädlingen betrof­fen sind – gerade der Borkenkäfer hat im Bereich unserer Wälder riesige Schäden an­gerichtet –, doch die Ausgestaltung dieses Fonds kritisieren wir als SPÖ scharf. Es gibt bis heute keine veröffentlichten Richtlinien dafür, wer für welche Leistungen wie viel Förderung bekommt. Wir haben massive Bedenken, dass Großgrundbesitzer die meis­ten Unterstützungsleistungen ausschöpfen werden, daher fordern wir in diesem Bereich ein degressives Fördermodell (Beifall bei der SPÖ), wodurch kleinere Forsteigentümer in Relation mehr Ausgleich und mehr Geld als die Waldgroßgrundbesitzer erhalten werden.

Es braucht auch eine klare Verpflichtung zur kollektivvertraglichen Entlohnung für Wald­arbeiter (Abg. Wöginger: Eh, die Landarbeiterkammer!), und es braucht auch ordnungs­gemäße Unterkünfte für diese. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss: Für die Förderwerber muss es auch eine Verpflichtung geben, auf chemisch-synthetische Pestizide zu verzichten. Momentan ist der Waldfonds nur ein persönlicher Geldtopf unserer Frau Bundesministerin, welche diesen nach Gutdünken ohne parlamentarische Kontrolle – das muss man sich einmal vorstellen: ohne jegliche parlamentarische Kontrolle! – ausschöpfen kann. Das ist Spielgeld, Frau Ministerin, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Hinzu kommt, dass die Landwirtschaftsministerin offensichtlich beabsichtigt, im Förder­programm für den ländlichen Raum die Maßnahme Soziale Dienstleistungen mit keinen Geldmitteln mehr auszustatten. Es ist aus Sicht der SPÖ unverständlich, wie man in Zeiten einer Covid-Pandemie Geldmittel, welche in die Pflege, in die Gesundheit und in die Kinderbetreuung fließen, nicht weiterführen möchte. Diese Förderschiene ist aus unserer Sicht essenziell, um gerade junge Menschen, Familien und Alleinerziehende im ländlichen Raum zu halten und einer Abwanderung in die Ballungszentren entgegenzu­treten.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire und nach­haltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wer­den aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

- die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forst­eigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,

- die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und garantiert wird,

- ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen ausweist.“

*****

Ich bringe noch einen weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der ELER-Fördermaßnahme ,Soziale Angelegenheiten‘ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Programm für die ländliche Entwicklung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, die Maßnahme ,Soziale Dienstleistungen (SDL)‘ auch in den nächsten beiden Über­gangsjahren der GAP im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung vorzu­sehen und in Höhe entsprechender zu dotieren.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.31

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 —  BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), UG 42 (TOP 11)

Das durch die Regierung überfallsartig, ohne Begutachtung, im Sommer 2020 vorge­legte und beschlossene Waldfondsgesetz sieht die Verteilung von 350 Mio. € öffent­lichen Steuermitteln vor, wovon im Jahr 2020 87,5 Mio. € ausgezahlt werden sollten, im Jahr 2021 157,5 Mio. €.

„Das Geld hat kein Mascherl“ kann im Zusammenhang mit dem Waldfonds mit Fug und Recht behauptet werden, da die gesetzliche Regelung weder eine Zuteilung der Geld­mittel zu den aufgelisteten Maßnahmen enthält, noch werden CO2-Einsparungsziele für eine nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen gesetzt.

350 Mio. € werden also hoffentlich einen Beitrag zu einer CO2-Einsparung leisten, die Bundesministerinnen werden hoffentlich die Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler so einsetzen, dass jene Betriebe davon profitieren, die tatsächlich existenzielle Schwierigkeiten haben.

Da das Waldfondsgesetz die Förderung als „Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen“ festlegt, wird diese geldwerte Zuwendung zukünftig in keiner Einkommensstatistik aufscheinen und die tatsächlichen Einkommen um einige Millionen Euro niedriger erscheinen – dies macht die Einkommenssituation in der Forstwirtschaft in den nächsten Jahren intransparenter und erschwert eine Einschätzung der Politik über zukünftige Maßnahmen.

Es ist gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit bei Einsatz einer so umfangreichen Förde­rung der Forstwirtschaft aus Steuermitteln von den Waldeigentümerinnen und Wald­eigentümern einen Ausgleich erhält.

Trotz äußerst rascher Vorlage und Beschlussfassung des Gesetzes wurden bisher keine Richtlinien veröffentlicht, im Budgetvoranschlag wird das Waldfondsgesetz gemeinsam mit dem Breitbandausbau als Konjunkturpaket bezeichnet.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundes­ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

• die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forst­eigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,

• die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unter­künfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und garantiert wird,

• ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen ausweist.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhalt der ELER-Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Programm für die ländliche Entwicklung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 —  BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), UG 42 (TOP 11)

Das Programm für die ländliche Entwicklung stellt als 2. Säule der GAP jenen Teil der Fördermittel dar, deren Ziel es sein soll, ländliche Regionen zu stärken. In diesem Zusammenhang sieht der ELER-Fonds vor, dass ein Mitgliedsstaat Investitionen in soziale Dienstleistungen fördern und EU-Mittel für diese Maßnahme verwenden kann. In Österreich existiert diese Förderschiene seit Beginn der laufenden Periode, die nunmehr in den nächsten beiden Jahren als sog. „Übergangsjahren“ fortgeführt werden soll. 118 Mio. € wurden so in Pflege, Kinderbetreuung und Gesundheitsleistungen investiert. Zu Beginn der Maßnahme kam es zu Anfangsschwierigkeiten, mittlerweile sind die Bundes­länder, die für die Durchführung verantwortlich sind, sehr erfolgreich in der Umsetzung.

Vor Kurzem ist bekanntgeworden, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regio­nen und Tourismus beabsichtigt, diese Maßnahme in den Budgetjahren 2021 und 2022 mit einem Nullbudget auszustatten! – eine Maßnahme, die auch besonders unter dem Aspekt der Abwanderung aus ländlichen Regionen gesehen werden muss, als unterstüt­zende Maßnahme, dass sich Frauen und junge Menschen nicht wegen fehlender sozia­ler Infrastruktur entschließen, woanders zu wohnen, zu arbeiten, ihren Lebensmittel­punkt zu errichten.

Es ist völlig unverständlich, dass gerade auch in Zeiten einer Pandemie, geplant ist, Mittel, die unter anderem in Pflege, Gesundheit und Kinderbetreuung fließen, zu streichen. Zusätzlich werden die ELER-Mittel 2021 insgesamt viel höher dotiert und die Bundesmittel für den ELER für andere Maßnahmen um 27,2 Mio. € steigen. Auch aus Bundesländern, die für die nationale Kofinanzierung dieser Maßnahme zahlen, ist ein großes Interesse an der Bereitstellung der ELER-Mittel zu vernehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, die Maßnahme „Soziale Dienstleistungen (SDL)“ auch in den nächsten beiden Über­gangsjahren der GAP im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung vorzu­sehen und in Höhe entsprechender zu dotieren.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Strasser. – Bitte. (Abg. Wöginger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Strasser –: Jetzt erklär ihnen einmal Land- und Forstwirtschaft!)