15.35
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Budget Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – es ist seltsam, was der ÖVP-Bauernbund da zustande bringt. Während die Landwirtschaft bereits ruiniert ist, werden im Zuge von Corona jetzt auch die Gastronomie und der Tourismus hingerichtet. Gleichzeitig gibt es noch eine weitere Ministerin, auch vom Bauernbund, die das Bundesheer ruiniert. – Das ist eine starke Leistung.
Auf den ersten Blick ist dieses Budget höher als das der letzten Jahre. Doch es gibt keinen Grund zur Freude. Viele Bauern und Bäuerinnen stehen mit dem Rücken zur Wand. Tatsächlich kommt sehr wenig von diesem Budget bei den Bauern und Bäuerinnen an. Sie und Ihre ÖVP, Frau Ministerin, haben es geschafft, innerhalb von mehreren Jahren – seit 1987 stellt die ÖVP den Landwirtschaftsminister, in diesem Zeitraum also – 160 000 Betriebe zu zerstören. Und dann stellen sich ÖVP-Abgeordnete hier heraus und sprechen von Erfolg! Für mich ist das mehr als scheinheilig – ja, man kann von Falschheit sprechen. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
Ein Beweis, „Top agrar“, vor einigen Tagen: Bauernbund-Präsident: Agrarreform längst überfällig, bäuerliche Betriebe gehen vor die Hunde. – Zitatende. (Abg. Strasser: Falsches Zitat!) Auf der anderen Seite Herr Berlakovich – er ist jetzt nicht da; doch, da ist er –: LK Burgenland bietet Seminare an, „Aussteigen aus der Landwirtschaft – So mache ich es richtig.“ – Na, das ist eine super Agrarpolitik, das ist eine gute Standesvertretung!
Frau Minister, wohin soll die Reise gehen? Wollen Sie unsere Bauern retten und ihnen langfristige Perspektiven und Planungssicherheit geben, oder ist es Ihnen egal? In diesem Budget sehe ich wenig – keine Innovationen, keine Verbesserungen, keine langfristigen Antworten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Gerade in der derzeitigen Wirtschaftskrise braucht es dringend eine Veränderung. Der beste Beweis ist der aktuelle Grüne Bericht: ungebremstes Bauernsterben, niedrige Einkommen der Bauern und Bäuerinnen in allen Sparten.
Zusammenfassung: Die Situation der Land- und Forstwirte ist katastrophal. Damit unsere Bauern auch langfristig überleben, braucht es weitreichende Maßnahmen, nicht nur Ankündigungen. Es braucht eine sofortige Entlastung der Bauern durch Neubewertung des Einheitswertes – da sollten bei der Berechnung die öffentlichen Gelder nicht mehr miteingerechnet werden. Es braucht Mechanismen, um bessere Preise für die Produzenten zu erreichen, und es braucht eine ordentliche Lebensmittelkennzeichnung.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „freiheitlicher Rettungsschirm für die Landwirtschaft“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche der freiheitliche Rettungsschirm für die Landwirtschaft in folgenden Punkten umgesetzt wird und entsprechende budgetäre Berücksichtigung findet:
- Aussetzen der Einhebung von Beiträgen gemäß § 21c AMA-Gesetz 1992 für die Dauer der COVID-19 Krise
- Erlass der Sozialversicherungsbeiträge für alle kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe für die Dauer der COVID-19 Krise, insbesondere wenn diese gestundet sind oder Ratenzahlung vereinbart wurde
- Einführung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft im landwirtschaftlichen Betrieb zur Sicherung von Arbeitsplätzen
- Streichung des fiktiven Ausgedinges im Rahme einer Novelle des Sozialversicherungsrechts zugunsten eines modernen Ausgedinges
- Schaffung der Möglichkeit für Kleinstwaldbesitzer bei Schadereignissen einen Antrag auf Reduktion des Einheitswertes, analog zur Regelung für Kleinwaldbesitzer, zu stellen.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend freiheitlicher Rettungsschirm für die Landwirtschaft
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), Untergliederung UG 42 – Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, in der 62. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 18. November 2020
Gegenwärtig wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird entscheidend dafür sein, wie es mit unserer Landwirtschaft in Folge der COVID-19-Krise weitergeht, aber auch unabsehbare budgetäre Konsequenzen haben. Es geht insbesondere darum, ob es den Bauern in zehn Jahren noch möglich sein wird, die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen und ob flächendeckend Landwirtschaft im Einklang mit den hohen heimischen Umwelt- und Tierschutzstandards betrieben werden kann.
Die Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft verändern sich gleichermaßen wie die Gesellschaft selbst und steigen nicht zuletzt durch die Klimaveränderung. Die höheren Standards im Hinblick auf Umweltschutz, Tierwohl und Nachhaltigkeit verursachen jedoch auch höhere Kosten in der heimische Lebensmittelproduktion. Gleichzeitig sinken die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern (2019: durchschnittlich 27.966 Euro je Betrieb, 2018: durchschnittlich 28.035 Euro/Betrieb). Dies führt zur prekären wirtschaftlichen Situationen auf unseren heimischen Bauernhöfen, die es durch Aussetzung und Erlass von Fixkosten abzufedern gilt.
Die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen am Bauernhof muss gewährleistet werden. Insbesondere in einer Wirtschaftskrise mit hohen Arbeitslosenzahlen, müssen Arbeitsplätze am Bauernhof auch gefördert werden. Damit einhergehend braucht es ein modernes Ausgedinge, welches der gelebten Realität bäuerlicher Familien entspricht.
Wenn wir es schaffen die heimischen Bauernhöfe zu erhalten, sichern wir auch gleichzeitig die Wertschöpfung in den Regionen und erzeugen einen positiven Impuls für weitere Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche der freiheitliche Rettungsschirm für die Landwirtschaft in folgenden Punkten umgesetzt wird und entsprechende budgetäre Berücksichtigung findet:
• Aussetzen der Einhebung von Beiträgen gemäß § 21c AMA-Gesetz 1992 für die Dauer der COVID-19 Krise
• Erlass der Sozialversicherungsbeiträge für alle kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe für die Dauer der COVID-19 Krise, insbesondere wenn diese gestundet sind oder Ratenzahlung vereinbart wurde
• Einführung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft im landwirtschaftlichen Betrieb zur Sicherung von Arbeitsplätzen
• Streichung des fiktiven Ausgedinges im Rahme einer Novelle des Sozialversicherungsrechts zugunsten eines modernen Ausgedinges
• Schaffung der Möglichkeit für Kleinstwaldbesitzer bei Schadereignissen einen Antrag auf Reduktion des Einheitswertes, analog zur Regelung für Kleinwaldbesitzer, zu stellen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Strasser zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Der Stöger war als Erster!)