15.30

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Bemerkungen zu meinen Vorrednern: Erstens, liebe Frau Kollegin von den NEOS, liebe Henrike! Wo bist du jetzt? (Abg. Brandstötter hebt die Hand.)  Liebe Henrike! Vor zehn Jahren waren wir noch gemeinsam bei der ÖVP Wien (Zwischenruf der Abg. Brandstötter) und haben gemeinsam gegen die Informationspolitik der SPÖ gekämpft.

Damals war dir das, was in Wien an Werbung ausgegeben wurde, noch zu viel. Heute stimmt ihr von den NEOS den SPÖ-Werbebudgets ohne Abstriche, ohne einen einzigen Abstrich zu. Lasst euch das ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP. –Zwischen­rufe bei den NEOS.)

Herr Kollege Schnedlitz! Ein Antigentest ist nicht dazu da, dass man ihn ins Colaglas hält. Ein Antigentest ist dazu da, um damit entweder einen Rachenabstrich oder einen Nasenabstrich zu machen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Warum wird meistens ein Nasen­abstrich gemacht? – Weil bei einem Nasenabstrich keine Verfälschung möglich ist. Wenn man einen Rachenabstrich macht, dann darf man eine halbe Stunde davor nichts trinken. Es ist aber wieder ein Teil Ihrer Politik: Verunsicherung, Verunsicherung, Ver­unsicherung. (Abg. Zanger: Das ist euer Job!) Nehmen Sie Verantwortung für die Republik wahr! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hafenecker.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt aber auch etwas Positives zur Opposition sagen. Die Frau Bundesministerin hat es zuvor erwähnt, wir haben in diesem Gesetzes­paket, das wir jetzt diskutieren, auch einen Punkt dabei, der den Verwaltungsgerichtshof betrifft: Wir ermöglichen da für außergewöhnliche Verhältnisse ganz besondere Bestim­mungen, und das schaffen wir nicht nur für diese Situation, nicht nur zeitlich befristet, sondern im Dauerrecht. Dazu hat die SPÖ auch Ja gesagt und dafür möchte ich ein ausdrückliches Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Damit komme ich zum Antrag, den Frau Kollegin Fürst schon vorgetragen hat, den Antrag vom 28. April 2020. Also es ist seither mehr als ein halbes Jahr vergangen, jetzt kann man sagen, okay, am 28. April wollte Doktor – ah, kein Doktor – Klubobmann Kickl Herrn Anschober keinen politischen Erfolg gönnen, denn da waren alle noch davon überzeugt, dass wir wirklich die Kontakte reduzieren müssen. So, das war am 28. April. In der Zwischenzeit hat der Verfassungsgerichtshof über 100 Ent­scheidungen getroffen, wobei er 80 dieser Covid-Fälle für richtig gehalten hat und nur 20 aufgehoben hat. Es waren bei diesen 80 viele dabei, die auch die Antragsteller zurückgezogen haben, also in 80 Prozent der Fälle waren die Maßnahmen, die vom Gesundheitsministerium ausgingen, positiv und richtig. (Ruf bei der SPÖ: Gratuliere!)

Jetzt hätte Herr Kollege Schnedlitz auch sagen können, er zieht den Antrag vom 28. April zurück, denn der ist ja heute nicht mehr aktuell. Nein, er will ihn aufrechterhalten, denn es geht ihm um den politischen Erfolg, darum, dass er einen Politiker einer anderen Partei im Glauben, sich selbst drüberstellen zu können, anpatzt. Nein, Herr Kollege Schnedlitz, das erkennt die Bevölkerung, so verhält man sich nicht! In einer Pandemie hat man zusammenzustehen und zusammenzuhalten. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Meinl-Reisinger: Und deshalb ... polizeiliche Kontrolle im Privatbereich ...! ... Zusam­men­arbeit ...!)

Es geht in diesem Punkt ganz genau darum (Abg. Meinl-Reisinger: ... Zusammen­arbeit!), dass wir nämlich in einem Rechtsstaat leben und dass man ein Instrument, das auf eine Staatsgerichtsbarkeit ausgerichtet ist, einsetzt. Sie schlagen hier vor, Herrn Minister Anschober zum Verfassungsgerichtshof zu zerren und ihn dort der Staats­ge­richtsbarkeit zu unterwerfen, weil Sie vorgeben, er hätte schuldhaft ein gesetzwidriges Verhalten gesetzt.

Niemand in Österreich glaubt, dass er im April dieses Jahres schuldhaft etwas gegen die österreichischen Gesetze und gegen die österreichische Bevölkerung gemacht hat. Nur Sie wollen einen politischen Erfolg, nein, Sie stellen sich damit auf eine Stufe, wie Sie es schon einmal gemacht haben, als Sie eine Hausdurchsuchung im BVT veranlasst haben. (Zwischenruf der Abg. Krisper. – Abg. Hafenecker: Das war die ÖVP!) Das war dieselbe Stufe, auch die wurde für rechtswidrig erklärt, und da versuchen Sie wieder, ein Verfassungsinstrument in einer rechtswidrigen Anwendung zu benutzen. Das ist nicht die Art, wie wir uns in einem Rechtsstaat benehmen. Lassen Sie sich das ins Stammbuch geschrieben sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Hafenecker: Im Vergleich zum Gerstl ist der Kickl wirklich Doktor!)

15.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.