16.54

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Novelle sollen Vorgaben der 5. Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden. Ich bin jetzt irgendwie verwundert, weil ich schon dachte, dass fast alle Fraktionen mitstimmen, da diese Novelle wirklich wichtige Maßnahmen umfasst, die das Ziel haben, Ermittlungs­mög­lichkeiten der Behörden zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten zu verbessern. (Zwischenruf bei den NEOS.)

Um den fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten, werden nicht nur die Schließfächer der Kreditinstitute in das Kontenregister aufgenommen, sondern auch die gewerblichen Schließfächer. Dadurch wird ein Schlupfloch für das Verheimlichen von Vermögen, das aus Geldwäsche oder anderen Straftaten herrührt, gestopft.

Herr Kollege Scherak, du hast nicht ordentlich über mich recherchiert. Ja, ich bin ÖAAB-Mitglied, ich bin auch Bauernbundmitglied, ich bin auch Bürgermeisterin und bis vor drei Jahren war ich Bankmitarbeiterin, und zwar über 20 Jahre in einer kleinen Bankstelle, in der ich wirklich alles gemacht habe, vom normalen Kassageschäft über Wertpapier­beratungen, und das Kreditgeschäft habe ich auch noch gemacht. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es war für uns wirklich sehr anstrengend, immer alle Auflagen zu erfüllen; das war eine Zettelwirtschaft. Wir waren wirklich manchmal überfordert, wir Mitarbeiter waren aber immer froh darüber, dass es Regeln gab, die uns natürlich in unserer Arbeit abgesichert haben.

Die Novelle zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ist auch dafür ein wichtiges Regelwerk. Der Entwurf wurde natürlich im Vorfeld mit der Wirtschaftskammer und mit den Bankenvertretern abgestimmt. Der Bankenwirtschaft war bewusst, dass derartige Änderungen in der nationalen Rechtslage erforderlich sind, um die Geldwäscherichtlinie umzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Das Bankgeheimnis bleibt natürlich weiterhin aufrecht, es wird nur die Erteilung von Auskünften aus dem Konten­register auf einige Behörden erweitert, und zwar auf das BVT, die Geldwäsche­melde­stelle, das Bundeskriminalamt, die Nationalbank und das Bundesministerium für Inneres.

Natürlich kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden, dass durch die Einsicht­nahme des BVT Anschläge wie der Terroranschlag in Wien verhindert werden können, es ist aber sicher ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung und vielleicht in weiterer Folge zur Verhinderung von Terrorismus.

Ein wichtiger Meilenstein ist auch ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Trans­aktionsmonitoring, welches Listen von auffälligen Transaktionen erstellt, welche wiede­rum von den Bankmitarbeitern kontrolliert werden, wodurch auch kein Problem mit dem Datenschutz besteht.

Zusammenfassend kann ich nur festhalten, dass dieses Gesetz einen weiteren wesent­lichen Schritt zur Verbesserung des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

16.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Doch, schau!)

Die Debatte ist noch nicht geschlossen. Ich darf Abgeordnetem Kopf das Wort erteilen. – Bitte.