Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen in die kurze Debatte über den Fristset­zungsantrag betreffend den Antrag 111/A ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner – Ihnen, Herr Abge­ordneter Scherak – kommt eine Redezeit von 10 Minuten zu. Stellungnahmen von Mit­gliedern der Bundesregierung werden nicht erfolgen.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.