9.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kollegin Diesner-Wais, das, was Sie hier machen und was Bürgermeister Preuner heute gemacht hat – nämlich den Menschen zu sagen: Geht testen, dann könnt ihr Weihnachten feiern! –, ist gefährlich. (Beifall bei den NEOS.)

Weihnachten ist in 14 Tagen und bis dahin können sich die Menschen noch an x anderen Stellen anstecken (Zwischenruf des Abg. Obernosterer), aber Sie vermitteln ein Gefühl der Sicherheit. Das, was Sie da machen, ist wirklich gefährlich. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Kollege Kaniak hat völlig recht: Das, was uns da die Mehrheitsfraktionen im Ausschuss serviert haben, war an der Grenze zur Provokation, vor 100 Jahren hätte man sich bei solch einem Vorgehen geprügelt. (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Anträge in einem Aus­schuss herzuschmeißen, in denen ein Beistrich in einem Gesetz geändert wird, nur damit man dann im Plenum seitenlange Abänderungsanträge einbringen kann, wenn man sich dann im Koalitionsstreit vielleicht irgendwie geeinigt hat, hat mit parlamentarischer Arbeit nichts zu tun.

Die Bürgerinnen und Bürger, die glauben, man würde in den Ausschüssen arbeiten, muss ich enttäuschen. Das, was Sie da liefern, macht das Parlament zum fünften Rad am Wagen einer Regierungswalze.

Man soll hier nichts über andere Zeiten sagen, aber wenn man sich Sorgen um die De­mokratie in diesem Land macht, dann muss man das in diesem Haus sagen dürfen. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie des Abg. Vogl.)

Nun kommt im Covid-19-Maßnahmengesetz eine Änderung, dass die Polizei Einschau halten darf. Im COVID-19-Maßnahmengesetz geht es nicht darum, dass die Polizei in Wohnungen geht, aber dass sie in Firmen gehen darf, unangekündigt, um die Einhaltung von Covid-Maßnahmen zu überprüfen. Sie darf alle Unterlagen einschauen, aber eh nur die, bei denen es um Covid geht. – Ja gut, ob es bei Unterlagen um die Einhaltung von Covid-Maßnahmen geht, weiß man, nachdem man sie kontrolliert hat, nicht? Das ist doch ein schlechter Scherz, mit welchen Argumenten Sie da im Ausschuss auffahren. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Die Polizei darf alles! Und wenn die Opposition gestern nicht aufgeschrien hätte, dann wäre nun das Hausrecht aus 1867 ausgehebelt und dürfte die Polizei auch in Wohnun­gen gehen. Was man unter dem Kaiser als sicheres Schutzrecht hatte, gilt unter Kurz und Anschober nicht mehr! (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun werden 20 Millionen FFP2-Masken für die Bevölkerung über 65 Jahren bestellt. Das muss man sich einmal vorstellen: Zu dem Preis, zu dem die Mitzi-Tant’ zehn Stück im Internet bestellen kann, kriegt sie nun zehn Stück geliefert! Das kriegen aber nicht nur die Mitzi-Tant’ und nicht nur die Mama Sophie von Kollegin Pfurtscheller nach Hause geliefert, sondern auch Vranitzky und Schüssel, die das aber nicht brauchen, weil sie sich die Masken selbst leisten können. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wenn man etwas wirklich Gescheites hätte machen wollen – ich weiß, mit gescheit hat es diese Regierung nicht so –, hätte man gesagt, wer von den Rezeptgebühren befreit ist, kriegt in der Apotheke zehn solche Masken gratis. Steckt man die E-Card, sieht man das, wenn jemand befreit ist, und dieser kriegt es gratis. Alle, die Geld haben, können sich das selbst kaufen – die tun das nämlich auch. Dann stellt sich Kollege Saxinger heraus und sagt, es ist jetzt geplant, in den Heimen regelmäßig zu testen. – Ah, super, nach neun Monaten Covid-Pandemie! Sehr toll! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wir haben 4 000 Tote, davon ist der Großteil über 80 Jahre alt gewesen, und jetzt kommt die ÖVP drauf, man könnte einmal in den Heimen testen.

Und damit Sie das nicht wieder vergessen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „regelmä­ßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegeheimen, bei mobiler Pflege und bei Lehrper­sonal“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich regelmäßige COVID-19-Testungen beim Per­sonal sowie – im Falle des Pflegebereichs – bei Betreuten nicht nur zu ,empfehlen‘, son­dern zu gewährleisten und dafür die entsprechenden Schnelltests zur Verfügung zu stellen.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

9.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Martina Künsberg-Sarre, Kolleginnen

und Kollegen

betreffend regelmäßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegeheimen, bei mobiler Pfle­ge und bei Lehrpersonal

eingebracht im Zuge der Debatte in der 71. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden (563 d.B.) – TOP 3

In den letzten Wochen wurde immer offensichtlicher, dass der Sommer nicht genügend genutzt wurde, um Schutzkonzepte für vulnerable Personengruppen zu entwickeln. So verstarben über 80 % der an COVID-19-Verstorbenen erst in den letzten 2 Monaten, wobei gerade in den Pflegeheimen Versäumnisse offenkundig wurden. Da nun Schnell­tests im ausreichenden Maße vorhanden sind, müssen diese vor allem in Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich zur Verfügung gestellt werden, um regelmäßige Testungen bei Personal und Betreuten zu ermöglichen. Nur mit dieser Strategie kann der laufende Betrieb in diesen Bereichen aufrecht erhalten werden und eine Pandemie-Eindämmung ohne „harten Lockdown“ erreicht werden. Positiv-Beispiele, wie die Stadt Tübingen in Deutschland, unterstreichen diese Vorge­hensweise.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich regelmäßige COVID-19-Testungen beim Per­sonal sowie – im Falle des Pflegebereichs – bei Betreuten nicht nur zu „empfehlen“, son­dern zu gewährleisten und dafür die entsprechenden Schnelltests zur Verfügung zu stellen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte.