19.17

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vor­liegenden Novelle des Mineralrohstoffgesetzes werden die Begleitbestimmungen zur EU-Konfliktmineraleverordnung in das MinroG aufgenommen.

Es wurde bereits ausgeführt: Sie dienen primär dazu, die Sorgfaltsflicht in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und vor allem Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festzulegen.

Die Konfliktmineraleverordnung zielt vor allem darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, indem der Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten kontrolliert wird.

Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unterneh­men Anleitungen bieten, wie sie durch Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht vermei­den können, mit dem Erwerb von Mineralien zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder eben auch zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.

Die Konfliktmineraleverordnung verpflichtet Importeure, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Be­reich ihrer Lieferketten zu identifizieren und auch geeignete Maßnahmen zu deren Mi­nimierung zu treffen.

Diese Verordnung ist am 8. Juni 2017 in Kraft getreten und unmittelbar anwendbar. Die Verpflichtungen der Unionseinführer und der für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtungen zu benennenden zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten werden ab dem 1. Jänner 2021 gelten.

Die für die Kontrolle zuständige Behörde soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesmi­nisteriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als Montanbehörde angesiedelt werden. Diese ist für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwort­lich, mit denen sie sicherstellt, dass der Importeur von Mineralien oder Metallen die Pflichten aus der Konfliktmineraleverordnung auch eingehalten hat.

Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen, sehr geehrte Damen und Herren Ab­geordnete. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Rag­ger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.